Zum 1.1.2017 traten einige Neuerungen bei der Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung in Kraft. Der nachstehende Beitrag nimmt dies zum Anlass, die gesetzlichen Grundlagen darzustellen.
Interview mit Dr. Bernd Schütze, Leiter der Arbeitsgruppe "Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen" der deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik und Senior Experte Medical Data Security der Telekom.
"Wer soll für mich entscheiden, wenn ich nicht mehr dazu in der Lage bin?" Diese Frage sollte sich jeder Erwachsene stellen.
Die Pflicht zur Aufklärung ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht der Ärzte. Die Datenübermittlung an externe Stelle, besondere Versorgungsformen sowie die Teilnahme an klinischen Studien erfordern eine zusätzliche Einwilligung des Patienten.
Gerade Erwachsene sollten ihren Impfstatus kontrollieren (lassen). Ein Selbstcheck-Bogen kann helfen.
Make or Buy? Diese Frage stellt sich auch bei der Abrechnung von privatärztlichen Honoraren. Für einen externen Dienstleister könnten je nach Vertrag eine schnelle Honorarzahlung und routinierte Abläufe in strittigen Fällen sprechen. Die Kosten bemessen sich am Honorarvolumen und Ausfallrisiko.
Das A&O für Ärzte, die ihre Rechnungen selber schreiben, ist ein engmaschiges Controlling. Dies beginnt mit der richtigen Rechnungsanschrift. In letzter Konsequenz sind gerichtliche Verfahren möglich.
Ob sich die Videosprechstunde im nennenswerten Umfang durchsetzen wird, ist ungewiss. Positive Erfahrungen liegen aus einem Modellversuch zur elektronischen Visite in Bünde, Westfalen, vor. Die Software wurde am 24. Juli 2017 von der TÜV IT GmbH zertifiziert.