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Klinikreform: Bund-Länder-Gesetzentwurf bis zum Sommer

Bund und Länder streben an, bis zum Sommer 2023 einen gemeinsamen Gesetzentwurf für die Krankenhausreform zu entwickeln.

Sommer 2023 verspricht Gesetzentwurf für Krankenhausreform

Bund und Länder streben an, bis zum Sommer einen gemeinsamen Gesetzentwurf für die Krankenhausreform zu entwickeln. Das haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sowie die niedersächsische Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege Karl Josef Laumann (CDU) nach einer Sitzung der Bundes-Länder-Arbeitsgruppe der Gesundheitsminister am Donnerstag in Berlin betont. 

Der Druck auf die Gesundheitsressorts in Bund und Ländern ist enorm und erhöht die Chancen für eine Einigung. Die Kliniken stehen unter einem immensen Kostendruck, wahrscheinlich mehr als die Hälfte schreibt rote Zahlen. Hinzu treten seit Jahren sich verschärfende Personalprobleme, insbesondere in der Pflege, die teilweise Abteilungen lahmlegen oder – akut etwa in der Pädiatrie – zu Versorgungsengpässen geführt haben. 

Wie weit darf der Bund mit Strukturvorgaben gehen? 

Auf der anderen Seite ist es ausgesprochen schwierig, einen Konsens insbesondere in Bezug auf die Planungsgrundlagen für die konkreten Versorgungsstrukturen vor Ort zu finden. Das von der Regierungskommission entwickelte Strukturkonzept, das Lauterbach Anfang Dezember vorgestellt hatte, sieht grundsätzlich drei Versorgungslevels vor, die ihrerseits allerdings auch noch einmal differenziert sind. Diesen Versorgungslevels sind darüber hinaus insgesamt über 200 Leistungsbereiche zugeordnet, für die personelle und technische Ausstattungen definiert sind. 

Gegen derartige bundeseinheitliche Vorgaben gibt es erheblichen Widerstand bei den Ländern, die formal auf ihrer verfassungsrechtlich begründeten Kompetenz zur Krankenhausplanung beharren. Die Krankenhausplanung bedürfe, so betonte Laumann, der Legitimation durch die Parlamente (der Länder). Eine durch eine intransparente Selbstverwaltung entwickelte Strukturvorgabe sei nicht akzeptabel, sagte Laumann in Anspielung auf den wachsenden Einfluss des Gemeinsamen Bundesausschusses auf die Leistungsanforderungen an Krankenhäuser.

Länderreformen vor der Umsetzung

Wie auch andere Länder – zum Beispiel Niedersachsen und Baden-Württemberg – hat Nordrhein-Westfalen eine Reform der Krankenhausstrukturen eingeleitet, die prinzipiell in die gleiche Richtung wie die Pläne auf Bundesebene geht und den Abbau von Überkapazitäten sowie weniger Klinikstandorte vorsieht. Hier deutete Laumann Kompromissbereitschaft an und sagte, es sei auch eine detailliertere Planung vorstellbar. 

Seine niedersächsischer Amtskollegin Behrens meinte, eine notwendige tiefgreifende Reform erfordere die Hilfe des Bundes. Die Vorschläge, die im Dezember vorgelegt worden sind, seien "ein guter Ausgangspunkt", insbesondere die starke Modifikation des Fallpauschalensystems, das durch Vorhaltepauschalen ergänzt wird. Dazu seien nun Kooperations-und Kompromissbereitschaft notwendig.

Lauterbach: Weitere Versorgungsgesetze folgen

Lauterbach betonte noch einmal die Zielsetzungen seines Reformkonzepts: durch Vorhaltepauschalen den primär ökonomisch bedingten Leistungs- und Mengendruck von den Krankenhäusern zu nehmen und stattdessen die Medizin in den Vordergrund zu stellen und die Ergebnisqualität durch Konzentration von Leistungen, etwa in der Onkologie, auf qualifizierte Zentren zu konzentrieren. 

Ergänzend zur Krankenhausreform will das Bundesgesundheitsministerium im ersten Halbjahr zwei weitere Reformprojekte einleiten: sie betreffen die primärärztliche Versorgung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Medizinische Versorgungszentren. Für die MVZ ist offensichtlich geplant, das Engagement von Investoren, die nicht aus medizinischen Bereichen stammen, einzuschränken oder zu unterbinden.

In einer ersten Reaktion begrüßte der Verband der Universitätsklinika den gemeinsamen Willen von Bund und Ländern, sich bis zum Sommer auf einen Gesetzentwurf zu einigen. Für die Universitätskliniken mit ihrem umfassenden Versorgungs- und Forschungsauftrag sieht das Konzept des BMG eigene Vergütungsregeln, etwa bei den Vorhaltepauschalen, vor.