Ja und Nein. Viele Fälle der atopischen Dermatitis können tatsächlich in der hausärztlichen Praxis versorgt werden. Das gilt allerdings hauptsächlich für die leichteren Fälle, bei denen eine topische Applikation eines Medikamentes ausreicht. Alle komplizierteren Verläufe sollten von einer Fachärztin oder einem Facharzt behandelt werden. Insbesondere im Hinblick auf eine mögliche systemische Therapie sollte daher die Überweisung zum Dermatologen rechtzeitig erwogen werden.
Dass in der Medizin viel Zeit mit Dokumentation verbracht wird, ist schon lange Realität. Viele Ärzte finden diesen Teil der Arbeit unangenehm, langweilig und zeitintensiv. Doch sollte diese Tätigkeit auf keinen Fall vernachlässigt werden. Eine ausführliche Dokumentation der klinischen Präsentation des Betroffenen, der Anamnese, Therapieziele und des Behandlungsverlaufes sind immens wichtig. Nicht nur in Bezug auf eine Erstattung systemischer Therapien für diejenigen, bei denen dieses Vorgehen indiziert ist. Auch in Bezug auf mögliche Fallprüfungen oder Regressansprüche zu einem späteren Zeitpunkt ist eine solide schriftliche Darstellung des Falles unumgänglich. Die Dokumentation sollte so sein, dass ein fachkundiger Unbeteiligter, wie beispielsweise ein Gutachter, ohne weitere Kenntnis des Erkrankten nachvollziehen kann, dass die getroffene Therapieentscheidung richtig und sinnvoll war.
Wie bei den meisten chronischen Erkrankungen gibt es auch eine Leitlinie für die atopische Dermatitis. Diese beinhaltet nun auch Checklisten, die unbedingt genutzt werden sollten. So kann eine auf den neuesten Erkenntnissen beruhende Therapieentscheidung getroffen werden. Die ausgefüllten Checklisten sollten ebenso wie die Chargendokumentation bei systemischen Therapeutika der Krankenakte zugefügt werden.
Insbesondere bei gesetzlich Versicherten ist die Vergütung pro Quartal eher überschaubar. Doch sind fast die Hälfte aller deutschen Krankenversicherten durch spezifische Verträge wie DermaOne und DermAktiv abgedeckt. So kann die Vergütung um etwa 70 Euro pro Quartal gesteigert werden.
Diese Verträge bieten darüber hinaus ein Ampelsystem: Für die AD können die meisten gängigen Systemika im Rahmen dieser Verträge verordnet werden. Zu Regressforderungen kommt es so nicht.
Die systemische Behandlung der atopischen Dermatitis sollte durch Fachärztinnen und Fachärzte durchgeführt werden. Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell sowohl für die kontinuierliche Behandlung als auch für zukünftige Nachfragen oder Fallprüfungen. Bei der Behandlung gesetzlich Versicherter ist die Einbeziehung der Spezialverträge sinnvoll.