Operationen und Eingriffe ambulant zu erbringen, ist derzeit für Krankenhäuser kein tragfähiges Geschäftsmodell. Nach an einer kurzen Einführungsphase verharrt das Ausgabenvolumen für Leistungen nach Paragraf 115b seit einigen Jahren bei etwa 1,6 Milliarden Euro.
Ein Grund, so Prof. Jörg Albert vom Klinikum Stuttgart beim Endoskopie-Symposion des Kongresses für Viszeralmedizin in Leipzig, ist die Unterfinanzierung von ambulanten Leistungen im stationären Setting: Beispiel Koloskopien: Im Durschnitt aller Krankenhäuser, die die Leistung durchführen, liegt die Unterdeckung bei 212 Euro je Eingriff, die Erlöse decken nur zwei Drittel der Kosten. Überdurchschnittlich hoch ist die Unterdeckung in Krankenhäusern mit mehr als 600 Betten: dort beträgt sie im Schnitt 264 Euro.
Ob sich daran mit den neu aufgenommen AOP-Leistungen in diesem Jahr – so etwa diagnostische Endosonographie, sonographisch gesteuerte Organpunktionen, Port-Revisionen, Hämorrhoiden/Analfistel-Op und Ösophagus Radiofrequenzablation – etwas ändern wird, bleibt ungewiss. Die Leistung sind zwar als ambulant erbringbar definiert, eine Festlegung der Vergütung wird erst Ende 2024 bekannt sein.
Auch andere Optionen, Krankenhausleistungen wenigstens teilweise zu ambulantisieren, zeigen kümmerliche Ergebnisse: Laut Evaluationsbericht des GKV-Spitzenverbandes und der PKV wurde die tagesstationäre Behandlung nach Paragraf 115e zuletzt nur von 785 Patienten in Anspruch genommen.
Neue politische Hoffnungen verbinden sich daher mit der begonnenen Einführung von Hybrid-DRGs: Im Bereich der Endoskopie/Gastroenterologie kommen in diesem Jahr Leistungen wie EUS mit Punktion, ERCP und ESWL Pankreas / Gallenwege hinzu. Allerdings steht die Vergütung noch nicht fest. Bis zum 31. Dezember soll sie vereinbart sein. Die Hoffnung: Je geringer bislang der Ambulantisierungsgrad ist, desto höher könnte die Vergütung liegen.
Bislang nicht hinreichend präzise sei geklärt, unter welchen Umständen sich bislang stationär erbrachte Leistungen für eine ambulante Erbringung geeignet sind, so Professor Schilling in Vertretung seines verhinderten Kollegen Prof. Ludger Leifekld vom Krankenhaus Hildesheim.
Als patientenbezogene Faktoren seien dabei relevant: Komorbiditäten, Vorhandensein einer Begleitperson, Erreichbarkeit einer Notfallversorgung nach der Entlassung, Kommunikationsmöglichkeiten. Daneben spielen die Komplexität des Eingriffs und die dafür benötigte Personal- und Technik-Infrastruktur eine wichtige Rolle. Klärungsbedürftig sei das Risiko verzögert eintretender Komplikationen und die Festlegung der daraus resultierenden Beobachtungszeit.
Generell sei bislang festzustellen: Komplexere endoskopische Eingriffe, die teil-, prä- oder poststationär erbracht werden, sind in der Regel unterfinanziert. Werden diese Interventionen vollstationär durchgeführt, besteht das Risiko einer Prüfung durch Medizinischen Dienst oder Krankenkassen – mit einer möglichen Erstattungskürzung.
Ganz wesentlich sei die Definition der Voraussetzungen für die Erbringung komplexer sonographischer Leistungen. Die DGVS habe dies für ERCP untersucht und dabei die Bedeutung von leistungsmenge je Zentrum und je durchführendem Arzt nachweisen können. Daraus seien Mindestanforderungen für die Leistungsgruppe komplexe Gastronenterologie entwickelt und der Politik übermittelt worden: 24/7-Bereitschaft, EUS, Besetzung mit drei Gastroenterologen.
Deutlich wurde insgesamt, dass hinreichende Anlaufinvestitionen in Strukturen für Personal, Ausstattung und Digitalisierung und auch deren Finanzierung notwendig sind. Dafür sollten Vorbilder geschaffen werden. Geprüft werden müssten die Kooperationsmöglichkeiten mit niedergelassenen Ärzten und Fachkollegen anderer Disziplinen, etwa aus der Kardiologie, um Synergieeffekte zu erzielen.