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Wochenrückblick Gesundheitspolitik: Deutschland und Ukraine stärken Kooperation in der Medizin

Deutschland und die Ukraine stärken ihre Kooperation im Gesundheitswesen, während der Bundesrat Digitalgesetze verabschiedet und das Bundesgesundheitsministerium ein Medizinforschungsgesetz vorlegt.

Deutschland und Ukraine stärken Kooperation in der Medizin

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und sein ukrainischer Amtskollege Viktor Ljashko haben am Freitag in Berlin mit einer gemeinsamen Erklärung eine engere Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und der Pflege veIMG_2064.jpgreinbart. Mit der Kooperation sollen insbesondere die Bereiche Prävention, Bekämpfung übertragbarer und nichtübertragbarer Krankheiten, Rehabilitation und psychische Krankheiten ausgebaut werden. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges ist Deutschland unter den europäischen Ländern der wichtigste Partner der Ukraine für humanitäre Hilfen, um ein Vielfaches höher sind allerdings auch hier die Unterstützungsleistungen der USA. Die stärkere Kooperation sei auch ein Beitrag für den geplanten Beitritt der Ukraine zur EU, erklärten die Minister.

Realisiert werden soll der Ausbau der Zusammenarbeit unter anderem

  • durch verstärkten Austausch von Experten und Fachkräften im Rahmen von Schulungsmaßnahmen,
  • durch den Wissensaustausch zu Organisationsstrukturen und Reformen im Gesundheitswesen und
  • durch den Kontakt zwischen den Gesundheitsbehörden, Stiftungen und Gesundheitseinrichtungen.

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine sei auch ein Krieg gegen Zivilisten, Kinder und Gesundheitseinrichtungen, sagte Lauterbach. Seit Beginn des Krieges seien in deutschen Spezialkliniken wie der Charité, dem Unfallkrankenhaus Berlin oder der Spezialklinik für Schwerstbrandverletzte in Ludwigshafen mehr als 1.000 schwerstverwundete Opfer versorgt worden. Spezialisten dieser Kliniken leisten auch im Rahmen telemedizinischer Begleitung Hilfestellung bei komplexen Eingriffen, die in der Ukraine durchgeführt werden. Zwischen 30 deutschen und 50 ukrainischen Krankenhäusern seien Partnerschaften entstanden, in deren Rahmen auch Ärzte weiter- und fortgebildet werden. 

Ljashko hob die seit Beginn des Krieges ausgesprochen enge Kooperation mit Lauterbach hervor. Mit keinem anderen Amtskollegen seien mehr bilaterale Gespräche geführt worden. Ausdrücklich dankte der Minister den deutschen Ärzten, die die am schwersten verwundeten Zivilisten und Soldaten versorgt haben. Anders als bei der Ausstattung der Ukraine auf militärischem Gebiet existierten bei der humanitären und medizinischen Unterstützung keine offenen Wünsche, so Ljashko: "Aber bleiben Sie bitte nicht stehen!" Russische Angriffe hätten bis jetzt 1:600 medizinische Einrichtungen beschädigt, 140 seien vernichtet worden. Jeder fünfte Rettungswagen sei zerstört oder gestohlen worden – permanente Nachlieferung medizinischer Ausstattung bleibe weiter notwendig.

Bundesrat verabschiedet Digitalgesetze für das Gesundheitswesen

Die Länderkammer hat am Freitag dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DiGiG) und dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) zugestimmt. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) sieht darin "ein wichtiges Signal für das Voranschreiten der Digitalisierung" in der Medizin. Die DGIM begrüße ausdrücklich, dass mit den Gesetzen bedeutende Impulse der Ärzteschaft aufgegriffen worden seien. Kernstück des DiGiG ist die ePA, die allen Versicherten angeboten werden muss. Professor Klaus Vogelmeier, Vorsitzender der DGIM-Kommission Digitale Transformation, sagte, das aktuell diskutierte Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung der ePA berücksichtige zahlreiche Punkte, die die DGIM vorgeschlagen habe. Dazu zählten elektronischer Arztbrief, eine Medikationsliste sowie die Übermittlung von Laborbefunden und Berichten aus bildgebender und anderer Diagnostik. Eine bessere Verfügbarkeit von Patientendaten in der ePA sorge auch für mehr Patientensicherheit. Es sei daher richtig, dass Patienten vor der möglichen Löschung von Daten vor negativen Auswirkungen gewarnt werden. Ebenso begrüßt die DGIM das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das nun in Kraft treten kann. Mit diesem Gesetz wird beim BfArM eine Plattform für alle bei verschiedenen Stakeholdern, insbesondere Krankenkassen, anonymisiert gespeicherten Gesundheitsdaten geschaffen, die für alle Forscher in der Medizin, auch aus der Industrie zugänglich werden. 

Auch der GKV-Spitzenverband sieht in den Digitalgesetzen, insbesondere in der Einführung der ePA einen Meilenstein. Gerade die ePA habe das Potential, sich als zentrale Datendrehscheibe zu etablieren. Die Krankenkassen setzten alles daran, die ePA fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Obwohl mit den Vorbereitungen begonnen worden sei, sei die vorgesehene Einführung zu Beginn 2025 "mehr als ambitioniert". 

Schwierigkeiten sieht die KBV im Moment bei der Einführung des eArztbriefs. Dieser muss nach einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums über eine aktuelle und von der KBV zertifizierte Software für die Erstellung solcher Briefe verfügen, andernfalls wird die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Das Problem: Bislang haben noch nicht alle Software-Anbieter ihrer Produkte trotz mehrfacher Aufforderung nicht von der KBV zertifizieren lassen. Betroffen sind nach KBV-Angaben 5500 Praxen.   

BMG legt Medizinforschungsgesetz vor

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für das Medizinforschungsgesetz veröffentlicht. Ziel dieser Reform ist es, den Standort Deutschland für die Medizinforschung, insbesondere für klinische Studien, wieder attraktiver zu machen, nachdem die Bundesrepublik in den vergangenen sieben Jahren von Platz 1 in Europa auf Platz 5 zurückgefallen ist. Jetzt sollen Genehmigungsverfahren hinsichtlich Datenschutz, Ethik und Strahlenschutz bundeseinheitlich ausgestaltet, verschlankt und beschleunigt werden. Der Verband forschender Pharma-Unternehmen begrüßte die geplanten Verbesserungen, sieht aber noch Optimierungsmöglichkeiten, beispielsweise durch eine verpflichtende Verwendung von Standardverträgen zwischen Sponsoren und Forschungseinrichtungen.

AOK sieht in Hybrid-DRGs Kostentreiber

Die durch Rechtsverordnung jetzt eingeführten Hybrid-DRGs, die eine gleiche Vergütung von ambulanten Behandlungen in Praxen und Krankenhäusern schaffen und Kliniken dazu veranlassen sollen, mehr Eingriffe ambulant zu erbringen, wird nach Auffassung des AOK-Bundesverbandes ihr wesentliches Ziel nicht erreichen. Der Kassenverband erwartet vielmehr, dass Krankenhäuser damit nicht veranlasst werden, auf stationäre Behandlung zu verzichten. Hingegen seien „Mitnahmeeffekte“ durch niedergelassene Ärzte zu erwarten, die aufgrund der höheren Vergütung als sie bislang im EBM vorgesehen ist, zu erheblichen Mehrkosten führen könnten. Die Kassen könne dies bis zu 200 Millionen Euro mehr kosten, ohne einen nennenswerten Ambulantisierungseffekt auszulösen. 

Pflege: Viele Mitarbeiter denken an Berufsausstieg

Fast ein Drittel der jungen Pflegekräfte im Alter bis zu 29 Jahren will nicht mehr lange in seinem Beruf arbeiten und hat innerlich schon gekündigt. Dies geht aus einer Pflegestudie der Barner Ersatzkasse und des Instituts für Betriebliche Gesundheitsberatung hervor, in deren Rahmen die Belastungen von rund 1000 Pflegekräften in der ambulanten und stationären Pflege untersucht worden waren. Am geringsten ist die Absicht zu einem Berufswechsel bei den 40- bis 49-Jährigen. Aber auch hier ist der Wunsch nach einem Ausstieg mit fast einem Fünftel (18 Prozent) ebenfalls noch hoch. Die von den Betroffenen genannten Ursachen: körperliche Erschöpfung (fast zwei Drittel), geringe Arbeitszufriedenheit, Zeitmangel und fehlender psychosozialer und emotionaler Ausgleich.