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So funktioniert der Bonus für schnelle Überweisungen

2023 wird das Honorar für schnelle Überweisungen aufgestockt. Wir erklären, wie Fach- und Hausarztpraxen profitieren und was beachtet werden muss, um den Bonus zu erhalten.

Was ist der Bonus für schnelle Überweisungen?

Der Bonus für schnelle Überweisungen ist eine extrabudgetäre Vergütung, die an Haus- und Facharztpraxen ausgezahlt wird. Sie wurde 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt. Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) erweitert die Bonuszahlung jetzt mit Wirkung zum 01. Januar 2023. Dabei gelten verschiedene Voraussetzungen:

  1. Eine Hausarztpraxis vereinbart für ihre Patientinnen und Patienten einen Termin in einer Facharztpraxis.
  2. Der Termin muss möglichst kurzfristig geplant sein. Die maximale Zeitdauer zwischen der Terminvereinbarung und dem vereinbarten Termin liegt bei 35 Tagen. Je kürzer die Wartezeit ist, desto höher fällt die Vergütung für Facharztpraxen aus.
  3. Für die Dringlichkeit der schnellen Terminvereinbarung muss ein medizinischer Grund vorliegen. Die Bewertung liegt im Ermessen des Hausarztes.

Extrabudgetäre Vergütung für Hausärzte

Bisher wurde das Vereinbaren kurzfristiger Termine beim Facharzt mit einer pauschalen Vergütung von 10,00 Euro belohnt. Ab 2023 erhalten Hausarztpraxen für jede schnelle Überweisung eine erhöhte Pauschale von 15,00 Euro – und damit mehr als für eine Impfung. Dieser Betrag gilt auch mehrfach, wenn eine Patientin oder ein Patient von einer Hausarztpraxis an mehrere Facharztpraxen überwiesen wird. Dabei ist unerheblich, ob der Termin später wahrgenommen wird und tatsächlich stattfindet – dies muss eine Praxis nicht kontrollieren. Auch sonst ist die Pauschale für eine Terminvermittlung für Hausarztpraxen leicht zu erlangen. Denn alle Mitglieder des Praxisteams können die Aufgabe erledigen. Insbesondere ist keine Mitwirkung von Arzt und Ärztin erforderlich. Empfehlenswert ist deshalb, diese Aufgabe neueren Teammitgliedern wie beispielsweise Auszubildenden zu übertragen.

Extrabudgetäre Vergütung für die Facharztpraxis

Während Hausarztpraxen für schnelle Überweisungen eine Pauschale erhalten, orientiert sich die Vergütung für Facharztpraxen an der Grundpauschale. Das Zusatzhonorar wird nämlich als Zuschlag auf die Grundpauschale gezahlt. Die genaue Höhe der Auszahlung hängt davon ab, wie viele Tage zwischen der Terminvereinbarung und dem Termin vergehen:

Bei einer kurzfristigen Terminvereinbarung ist demnach eine deutlich verbesserte Grundpauschale möglich. Schon wenige Fälle reichen aus, um extrabudgetäre Zusatzhonorare in dreistelliger Höhe zu erzielen. Im Laufe eines Monats sind auch vierstellige Mehreinnahmen möglich. Beachten müssen Fachärztinnen und Fachärzte dabei lediglich, dass überwiesene Patientinnen und Patienten nicht bereits in der gleichen Praxis behandelt werden. In diesem Fall würden die extrabudgetären Zuschläge entfallen. 

Digitale Vernetzung von Praxen erleichtert Überweisungstermine

Um bei der Terminabstimmung eine Vielzahl anstrengender Telefonate zu vermeiden, empfiehlt sich eine digitale Terminvereinbarung. Besonders einfach funktionieren schnelle Überweisungen, wenn Facharztpraxen ihren Zuweisern gesonderte Terminkontingente in der Online-Terminvereinbarung freischalten. Hausarztpraxen können Überweisungstermine dann im Rahmen dieser Kontingente einfach direkt eintragen. Software, die Terminüberweisungen für Partnerpraxen unterstützt, kann diesen Ablauf erheblich erleichtern. Wie das funktioniert, erklärt dieses Infoblatt. Am Ende profitieren davon alle Beteiligten – insbesondere auch Ihre Patientinnen und Patienten.

 

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