Die Einhaltung des Datenschutzes ist heute eine wesentliche Anforderung für den Betrieb einer Gesundheitseinrichtung. Denn gerade im medizinischen Bereich werden sensible und schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet.
Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (bekannt als das Digitale-Versorgung-Gesetz) wurde am 07. November 2019 durch den Bundestag beschlossen. Doch wie soll die praktische Umsetzung für Ärzte genau aussehen?
Geringer Passwortschutz, Nutzung des Faxgerätes sowie Versand von unverschlüsselten E-Mails machen es möglich. Wie kann ich mich vor unberechtigten Zugriffen auf Patientendaten schützen?
Für niedergelassene Ärzte wird es immer wichtiger, zum Zwecke der Patientengewinnung und der Patientenbindung im Online-Bereich präsent zu sein. Neben der eigenen Praxishomepage gewinnen auch die Sozialen Medien an Bedeutung.