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Das digitale Versorgungsgesetz

Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (bekannt als das Digitale-Versorgung-Gesetz) wurde am 07. November 2019 durch den Bundestag beschlossen. Doch wie soll die praktische Umsetzung für Ärzte genau aussehen?

*verfasst am 12.12.2019 / aktualisiert am 11.10.2022

App auf Rezept 

Ärzte und Ärztinnen können künftig auch die Nutzung von Gesundheits-Apps wie Arzneimittel verschreiben. Es gibt bereits viele Apps für den Gesundheitsbereich. Sie können z.B. Blutzuckerwerte speichern, die Pollenflugzeit ortsgenau vorhersagen, die Medikamenteneinnahme richtig koordinieren, Kalorien zählen. Die App-Anbieter können nun Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen, um sich für eine App auf Rezept qualifizieren zu lassen. Die Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz der Apps werden vorab vom BfArM geprüft und sozusagen freigegeben. Damit werden auch für Ärzte die in Betracht kommenden Apps genau festgelegt.

Neben der Auseinandersetzung mit den einzelnen Funktionen der Apps und deren Behandlungsunterstützungsmehrwert sollten Ärztinnen und Ärzte in puncto Sicherheit der Apps auch immer auf dem aktuellen Stand bleiben. Denn Sicherheitsprobleme von Apps können auch noch nach einer Freigabe erfolgen und diese Anwendungen sollten dann verständlicherweise nicht mehr verschrieben werden. Zudem werden die Apps erstmal vorläufig für ein Jahr freigegeben. Regelmäßige Überprüfungen der Tauglichkeit der Apps auf den Homepages der BfArM sowie beim Hersteller der App sind somit unerlässlich.

Videosprechstunde

Onlinesprechstunden bieten bei weiten Anfahrtswegen sowie nach einer Operation eine für den Patienten zeitsparende und bequemere Verlaufskontrolle des Wohlbefindens durch den Arzt. Ärztinnen und Ärzte dürfen auf ihrer Homepage künftig über solche Angebote werben sowie die Aufklärung der Videosprechstunde selbst im Rahmen dieser durchführen. Eine Aufklärung im Vorfeld ist demnach nicht mehr notwendig.

Für die Durchführung von Videosprechstunden wird folgendes benötigt: 

Update: Die Stiftung Gesundheitswissen hat Daten für die Studie zum Informationsstand und Nutzung von Videosprechstunden in einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung erhoben. An der Studie nahmen 1015 Personen ab 18 Jahren teil. Die Studie wurde durchgeführt im Oktober/November 2021 von forsa. 

Elektronische Rezepte und Bescheinigungen 

Das elektronische-Rezept (E-Rezept) soll das klassische Rezept auf Papier nicht vollständig ablösen. Jedoch soll die sog. Zettelwirtschaft damit verringert werden. Ende 2020 soll es in Deutschland möglich sein, den für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten erforderlichen Informationsaustausch zwischen Arzt, Patient, Apotheke und Krankenkasse in elektronischer Form vorzunehmen. Neben Rezepten sollen auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie weitere Verordnungen (z.B. Heil-und Hilfsmittel) elektronisch zur Verfügung stehen. Grundlage dessen kann jedoch nur eine verbindliche Festlegung von IT-Sicherheitsstandards sein. Arztpraxen sollten für die Schaffung der technischen Möglichkeiten ihrer EDV daher nur mit zertifizierten Dienstleistern zusammenarbeiten. 

Update zum eRezept: Im Januar 2022 sollte der elektronische Rezeptversand, das sog. eRezept, bundesweit eingeführt werden. Doch wurden diese Pläne vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorerst gestoppt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Problematisch sei die Sicherstellung einer reibungslosen Aufstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten mangels hinreichender Erprobung der gesamten Prozesskette. Zudem erkennt das BMG an, dass die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die verpflichtende Einführung des eRezepts. Die bundesweite Testphase geht also in die Verlängerung. Einen neuen Zeitplan für die Einführung des eRezepts gibt es nicht.

Update zur digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Seit Oktober 2021 sind Praxen grundsätzlich dazu verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in digitaler Form (eAU) an die Krankenkassen zu versenden. Da auch hier die technischen Voraussetzungen vielerorts nicht hinreichend gegeben waren, hatte das BMG eine Übergangsfrist bis Ende 2021 eingeräumt. Zu einer Verlängerung des Einführungszeitraums kam es nicht, sodass seit Anfang 2022 die eAU für alle verpflichtend ist. Dennoch gibt es weiterhin die gedruckten Durchschläge für die Arbeitgeber. Diese bestehen noch bis Anfang 2023, sodass bis dahin die Versicherten weiterhin den Durchschlag an den Arbeitgeber in Papierform übermitteln müssen. Ab 2023 stellen Krankenkassen den Arbeitgebern die von der Ärztin oder dem Arzt gemeldeten Informationen zum Abruf über eine gesicherte und verschlüsselte Datenverbindung zur Verfügung. 

Ausblick

Die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens lässt sich nicht mehr aufhalten. Durch die Folgen der Pandemie hat die Digitalisierung erheblich an Tempo gewonnen. Die notwendigen Standards für die Verwendung von technischen Hilfsmitteln sollten jedoch umfassend geprüft und erprobt sein, damit die sensiblen Patientendaten nicht einen unzureichenden Schutz genießen und in unbefugte Hände gelangen. Somit sind Regeln erforderlich, die einen klaren, verständlichen und wirtschaftlich möglichen Rahmen für Ärzte vorgeben, damit Sie den Schutz ihrer Patientendaten ausreichend gewährleisten können.

Der britische National Health Service (NHS) bietet bereits eine Apps-Library mit Empfehlungen an und die Schweiz mit "eHealth Suisse" eine zentrale und übergeordnete Kompetenz- und Koordinationsstelle für digitale Gesundheit sowie einen mit allen Beteiligten abgestimmten Kriterienkatalog für Gesundheits-Apps. Zudem müssen die mobilen Endgeräte (Handy, Tablet) der Patientinnen und Patienten ebenso den Sicherheitsstandards entsprechen. Einige Gesundheits-Apps verbinden sich direkt nach dem Start, schon vor der ersten Benutzereingabe, mit mehreren Tracking-Diensten, auch außerhalb der EU, und übermitteln diverse Daten.

Auch, wenn die Nutzung von Gesundheits-Apps sehr gefragt ist, in puncto Datensicherheit sollten die Apps auch immer kritisch hinterfragt werden. Das "Aktionsbündnis Patientensicherheit" hat eine umfangreiche Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps zusammengestellt.
 

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