EHDS: Umsetzungsfristen des European Health Data Space 2025-2034 Logo of esanum https://www.esanum.de

EHDS: Zeitplan und Pflichten der EU-Gesundheitsdatenverordnung im Überblick

Der European Health Data Space transformiert grundlegend den Umgang mit Gesundheitsdaten in der EU. Nun beginnt die schrittweise Umsetzung eines einheitlichen Systems für den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten. Welche Fristen müssen beachtet werden und welche Änderungen kommen auf Gesundheitsdienstleister zu?

Gesetzgebungsprozess

Der EHDS ist Teil der europäischen Datenstrategie, die erstmals 2020 vorgestellt wurde und soll den digitalen Wandel im Gesundheitswesen beschleunigen. Es handelt sich um den ersten von neun geplanten Fachdatenräumen der EU. Kernanliegen der Verordnung ist die Schaffung eines standardisierten und sicheren Rahmens für die Nutzung elektronischer Gesundheitsakten (EHR) sowie für die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten für Forschung und politische Entscheidungsfindung.

Die EU-Kommission legte im Mai 2022 einen ersten Entwurf für die EHDS-Verordnung vor. Nachfolgend stimmten sowohl die zuständigen Ausschüsse des EU-Parlaments als auch der Rat der EU dem Vorschlag zu. Im Frühjahr 2024 erzielten beide Organe eine Einigung über die finale Fassung. Am 21.01.2025 verabschiedete der Rat der EU die Verordnung endgültig. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nun die Verordnung in Kraft treten.

Wichtige Eckpunkte der Verordnung

Die EHDS-Verordnung regelt sowohl die primäre Nutzung von Gesundheitsdaten zum unmittelbaren Vorteil für Patienten als auch die sekundäre Nutzung durch Forschungseinrichtungen und Gesundheitsbehörden. Konkret bedeutet dies:

Umsetzungsfristen für den European Health Data Space

Die EHDS-Verordnung tritt am 26.03.2025 in Kraft und soll laut einem Q&A der EU-Kommission stufenweise umgesetzt werden:

Bis 26.03.2027

Ab 26.03.2029

Ab 26.03.2031

Ab 26.03.2034

Geldbußen und Sanktionen

Zur Sicherstellung der EHDS-Compliance sind erhebliche Sanktionen vorgesehen. Unternehmen und Organisationen, die gegen die Vorgaben verstoßen, können mit Bußgeldern von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. In besonders schweren Fällen können die Strafen auf 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes ansteigen.

Fazit

Mit dem European Health Data Space setzt die EU einen Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Verordnung verbessert nicht nur die Interoperabilität von Gesundheitsdaten, sondern stärkt auch die Rechte von Patienten. Gleichzeitig bringt sie umfassende Verpflichtungen für Gesundheitsdienstleister und Unternehmen mit sich. Angesichts der hohen Bußgelder sollten betroffene Organisationen frühzeitig Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Vorgaben einleiten. Zudem ist es von höchster Priorität, dass die schützenswerten Gesundheitsdaten mit besonderer Vorsicht behandelt werden, sodass für Betroffene keinerlei Nachteile entstehen.

Wichtige Punkte im Überblick:

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