KBV enttäuscht: Inflationsausgleich für Ärzte erst 2024 Logo of esanum https://www.esanum.de

Wochenrückblick Gesundheitspolitik: Das eRezept kommt

Der Rollout des eRezepts startet in dieser Woche, Uniärzte erhalten 3,35 Prozent mehr Gehalt: mehr aus KW 34 erfahren.

eRezept kommt – mit Bugs und Mehrarbeit

In dieser Woche startet der Rollout des eRezepts – zu erwarten sind nach Einschätzung der KBV erhebliche technische Hürden und Mehraufwand für die Ärzte. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen und seine Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel verweisen dabei auf eine Online-Umfrage im August bei rund 4.000 Praxen, mit der über Erfahrungen mit der eAU und dem eRezept, das in zehn Prozent der Praxen erprobt wurde, erhoben werden sollten. 

Die Ergebnisse:

Das zuständige Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel hat die gematik aufgefordert, die in der Praxis aufgetauchten Probleme schnellstmöglich zu lösen. Außerdem müsse die Praxis des Datenschutzes geklärt werden. So habe der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte die mailbasierte Umsetzung des eRezepts untersagt damit einen für Patienten maßgeschneiderten Transportweg unmöglich gemacht. Ergänzte KBV-Chef Gassen.

3,35 Prozent mehr Gehalt plus 4.500 Euro einmalig netto für Uniärzte

In der dritten sich über zwei Tage hinziehenden Verhandlungsrunde haben sich der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft der Länder auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für die Ärzte an Unikliniken geeinigt. Danach erhalten die Ärzte  ab dem 1. September eine lineare Gehaltserhöhung von 3,35 Prozent sowie sofort eine einmalige Sonderzahlung von 4.500 Euro netto. Der Tarifvertrag läuft  13 Monate. Ferner wurde vereinbart, dass ab dem 1. Januar 2023 der Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit auch dann gilt, wenn unterschiedliche Dienste geleistet wurden. Die Kombination von bestimmten besonders belastenden Dienstarten ist verboten. Nicht durchsetzbar war bei den Ländern die Forderung, die Arbeit an Randzeiten des Tages durch Zeitzuschläge aufzuwerten und eine zusätzliche Gehaltsgruppe für besonders erfahrene Ärzte einzuführen. 

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Triage

Die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patienten soll das maßgebliche Kriterium dafür sein, mit welcher Priorität Ärzte eine Triageentscheidung bei begrenzten Kapazitäten aufgrund einer übertragbaren Krankheit treffen. Das sieht die vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossene Novellierung des Infektionsschutzgesetzes vor. Die gesetzliche Regelung der ärztlichen Triage war nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts am 16. Dezember 2021 (1 BvR 1541/20) notwendig geworden. Das Ziel ist, Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderungen zu verhindern. Die Grundsätze der gesetzlichen Regelung:

Bundesregierung beschließt Pandemieregeln für den Herbst

Mit Wirkung vom 1. Oktober bis zum 7. April kommenden Jahres sollen bundeseinheitlich eine Maskenpflicht im fern- und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Nach einem zweistufigen System können die Länder weitere Vorsorgemaßnahmen zur Pandemiebekämpfung treffen. Dies sieht der Entwurf eines neuen Infektionsschutzgesetzes vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Die Regelungen im Einzelnen: