Die Vertragsärzte erhalten für Nach- und Umrüstung ihrer digitalen Ausstattung weitere näherungsweise 400 Millionen Euro vom GKV-Spitzenverband und von der privaten Krankenversicherung. Einen entsprechenden Beschluss hat die Schiedsstelle am 18. Juli getroffen, wie der GKV-Spitzenverband mitteilt.
Danach erhält jede Praxis pauschal 2.300 Euro für jeden Konnektor, der bei der Erstausstattung der Praxen bezuschusst worden ist. Demnach erhalten große Praxen oder MVZ, die mehrere Konnektoren bezuschusst bekamen, Zuweisungen für alle jetzt zu beschaffenden Ersatzkonnektoren. Voraussetzung für den Tausch ist, dass die Laufzeit des Sicherheitszertifikats im Konnektor nur noch sechs Monate oder weniger beträgt. Hinzu kommen weitere Pauschalen, unter anderem für notwendige Updates, die die Nutzung der elektronischen Patientenakte ermöglichen.
Der Tausch der Konnektoren sowie dessen Finanzierung war und ist zwischen Kassen, Gematik und KBV strittig. Die KBV hatte gegen den Beschluss des Schiedsamt votiert. Sie argumentiert, dass die Pauschale von 2.300 Euro nicht ausreichen werde, die vom ersten Anbieter aufgerufenen Kosten zu decken. Außerdem müsse die Gematik rasch aufklären, ob angesichts neuer Sachverhalte der teure Austausch der Konnektoren womöglich gar nicht notwendig sei, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Notwendig sei eine Neubewertung durch die Gematik in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Hierzu erwartet die KBV bis Ende Juli eine Antwort, um dies auf der nächsten Gesellschafterversammlung im August zu thematisieren.
Hintergrund der KBV-Einwände ist der Bericht des IT-Fachmagazins c`t (16/2022), wonach es technisch möglich sei, die existierenden Konnektoren für einen Bruchteil der Kosten zu aktualisieren und damit den kompletten Hardware-Austausch zu vermeiden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission, Professor Thomas Merten, haben sich laut einer gemeinsamen Erklärung darauf verständigt, die Kommunikation zwischen dem Ministerium und der unabhängigen wissenschaftlich arbeitenden STIKO zu verbessern. Dazu soll kurzfristig eine Pandemie-Arbeitsgruppe eingerichtet werden, der auch externe Experten angehören. Die Arbeitsgruppe soll schon während ihrer Beratungen über eine neue Impfempfehlung eine kontinuierliche Kommunikation mit dem Ministerium gewährleisten.
Hintergrund dafür sind sich widersprechende Empfehlungen von Lauterbach und der STIKO zur zweiten Boosterung gegen COVID-19. Lauterbach empfahl diese Impfung für Ältere ab 60 Jahren; diese Auffassung vertreten auch die EU-Kommission und das European Centre for Disease Control (ECDC). Dabei ging Lauterbach allerdings noch weiter, indem er dafür plädierte, dass auch Menschen unter 60 gemeinsam mit ihrem Hausarzt zugunsten einer zweiten Boosterung entscheiden. Dagegen verweist die Ständige Impfkommission, die gegenwärtig an einer neuen Empfehlung arbeitet, darauf, dass für die Wirksamkeit einer Boosterung unter 70 Jahren derzeit keine hinreichende Evidenz bestehe.
Vor dem Hintergrund einer generellen Inflation von sieben bis acht Prozent und explodierenden Energiekosten fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft einen Zuschlag auf die Fallpauschalen zwischen fünf und sieben Prozent. Die für dieses Jahr vereinbarte Steigerungsrate von 2,32 Prozent sei angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung nicht kostendeckend, so der Vorsitzende der DKG, Gerald Gaß in einem Interview des „Handelsblatt“. Das erfordere zusätzlich vier bis sechs Milliarden Euro, die nach den Vorstellungen von Gaß aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollten. Sollten die zum 30. Juni ausgelaufenen Corona-Hilfen für die Kliniken nicht wiederbelebt werden, könnte die Versorgung im Herbst nicht mehr sichergestellt sein, kündigte Gaß an.
Die gegenwärtigen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums für ein Triage-Gesetz schaffen nach Auffassung des Marburger Bundes neue Rechtsunsicherheiten für Ärzte, die an Triage-Entscheidungen beteiligt sind. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 (1 BvR 154/20) ist der Gesetzgeber verpflichtet, das Procedere für solche Entscheidungen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.
Nach Auffassung des Marburger Bundes dürften berufsrechtliche Vorgaben wie die der gewissenhaften Berufsausübung nicht noch zusätzlich „mit dem scharfen Schwert des Strafrechts“ geahndet werden. Schon der Hinweis des Gesetzgebers auf die strafrechtliche Verantwortung in der Begründung des Referentenentwurfs berge die Gefahr, dass Staatsanwaltschaften dies aufgreifen könnten. Der Referentenentwurf vernachlässige zudem, dass die Notwendigkeit von Triage-Entscheidungen gerade dann entsteht, wenn sachliche und personelle Engpässe in vielen Kliniken gleichzeitig existierten und die Möglichkeiten, Patienten zu verlegen, ausgeschöpft seien. Der administrative Aufwand für Triage-Entscheidungen – etwa durch Dokumentationspflichten – könne dann der Patientenversorgung weitere Ressourcen entziehen.
Deutschland hat seit Anfang 2021 insgesamt mehr als 118 Millionen Einheiten von Corona-Impfstoff an insgesamt 45 Länder gespendet. Derzeit bestehe keine Möglichkeit, überschüssige Impfstoffe kostenlos an andere Länder weiterzugeben, so das Bundesgesundheitsministerium. Internationale Impfstoffinitiativen wie COVAX hätten aktuell keinen Bedarf. Tatsächlich ist der Anteil Ungeimpfter in den meisten Entwicklungs- und Schwellenländern hoch. Ursächlich dafür die generelle Ablehnung der Impfung, kulturelle Hemmnisse, Probleme bei der Distribution und die Struktur des öffentlichen Gesundheitswesens. China, das eine konsequente Null-Covid-Strategie verfolgt und die Pandemie mit harten Lockdowns zu beherrschen versucht, hat bislang Importe von Impfstoffen aus westlichen Industrieländern kategorisch abgelehnt.