Zur Beschleunigung der Translation neuester Forschungsergebnisse in die Krebsbehandlung werden die Nationalen Centren für Tumorerkrankungen (NCT) ausgebaut. Neben den bereits bestehenden Centren in Heidelberg und Dresden werden sechs neue Standorte hinzukommen: Berlin, Köln/Essen, Freiburg/Stuttgart/Ulm sowie Würzburg mit Erlangen, Regensburg und Augsburg. Das hat Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger anlässlich des Weltkrebstages angekündigt. Der Bund fördert den Aufbau der Nationalen Tumorcentren mit 98 Millionen Euro.
Mit 14 Millionen Euro wird eine Public Private Partnership mit der Deutschen Krebshilfe gefördert. Das Ziel ist es, neue risikoadaptierte Programme zur Krebsfrüherkennung zu entwickeln. Die Förderrichtlinie soll noch im Februar veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden zwei "schlagkräftige Forschungsverbünde" mit 18 Millionen Euro vom Bund gefördert, deren Aufgabe es sein wird, Innovationen in der Immuntherapie und zur Bekämpfung der Metastasenentstehung zu entwickeln.
Aufgrund der Alterung der Bevölkerung erwartet das BMBF einen Anstieg der Krebsinzidenz von derzeit knapp 500.000 Betroffenen auf 600.000 im Jahr 2030. Unter günstigsten Bedingungen wären davon 40 Prozent vermeidbar. Unter Nutzung aller Möglichkeiten der Früherkennung könnte die Mortalität sogar um 75 Prozent gesenkt werden.
Mit 524 Euro pro Kopf und Jahr liegen die Ausgaben für die Krebsversorgung in Deutschland zusammen mit den Niederlanden an der Spitze der EU mit durchschnittlichen Ausgaben von 326 Euro. Angesichts der um rund 60 Prozent über dem EU-Durchschnitt liegenden Ausgaben ist die Effizienz der Versorgung in Deutschland nach Daten der OECD allerdings unbefriedigend. Bei einer Reihe von Krebsarten sind die Fünf-Jahres-Überlebensraten nur geringfügig größer als im EU-Durchschnitt. Dies gilt beispielsweise für Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs sowie Darm- und Lungenkrebs. Lediglich bei Kinderleukämie ist die Fünf-Jahres-Überlebensrate mit 91 Prozent deutlich besser als im europäischen Durchschnitt von 82 Prozent.
Die OECD hebt hervor, dass Deutschland beim Zugang zur Versorgung den geringsten ungedeckten Bedarf in der EU hat. Fachleute kritisieren allerdings, dass ein erheblicher Teil der Versorgung nicht in Tumorzentren stattfindet und aufgrund dessen die Behandlungserfolge weit unter den Möglichkeiten bleiben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG) schlägt Alarm. Hintergrund ist ein Förderstopp für die bisherige Projektförderung der Patientenbeteiligung in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses, aber auch der Patientenbeteiligung in den Selbstverwaltungsgremien auf Länderebene. Nach den Regeln des SGB V haben Patientenvertreter ein Mitberatungs- und Initiativrecht, jedoch kein Mitbestimmungsrecht in den Gremien der Bundes- und Landesausschüsse. Allein auf der Bundesebene sind nach Angaben der BAG Selbsthilfe rund 250 Patientenvertreter aktiv, die insgesamt an jährlich mehr als 1000 Sitzungen mitberaten. Deren Arbeitsgrundlage sei nun gefährdet.
"Im Koalitionsvertrag wurde eine Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung angekündigt. Es ist für uns nicht nachzuvollziehen, warum das Gesundheitsministerium … der Patientenbeteiligung jegliche Grundlage entzieht."
BAG-Geschäftsführer Dr. Martin Danner
Notwendig sei eine gesetzliche Regelung für eine sichere Refinanzierung der Arbeit der Koordinierungsstellen für die Beteiligung von Patienten in der Selbstverwaltung.
Enttäuscht und verärgert haben die im Hartmannbund organisierten Studenten auf einen noch immer nicht erfolgten Beschluss der Konferenz der Ländergesundheitsminister zur Refinanzierung der Reform der Ärzteausbildung nach dem Masterplan Medizinstudium 2020 reagiert.
"Es ist frustrierend, dass die Gesundheits- und Wissenschaftsminister der Länder auch sechs Jahre nach dem Beschluss zum Masterplan Medizinstudium 2020 noch immer nicht in der Lage oder willens sind, gemeinsam eine klare Regelung zur Finanzierung der neuen Approbationsordnung zu finden."
Anna Finger, Ko-Vorsitzende des Studierendenausschusses im Hartmannbund
Die Studierenden befürchten, dass nun die Entscheidung auf die Ministerpräsidenten verlagert wird und dadurch weitere Verzögerungen bei der Reform des Medizinstudiums eintreten werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für das Gentherapeutikum Valoctocogen Roxaparvovec (Roctoavian) eine anwendungsbegleitende Datenerhebung beschlossen, um die Evidenz zu verbessern. Es ist das erste Gentherapeutikum, das in der EU zur Behandlung Erwachsener mit schwerer Hämophilie A zugelassen worden ist. Der Hersteller muss nun ein Studienprotokoll erstellen. Ab dem Start der Datenerhebung dürfen Behandlungen nur noch in Einrichtungen erbracht werden, deren Ärzte sich daran beteiligen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zum 1. Februar eine umfassende Neubesetzung des Sachverständigenrates für Gesundheit und Pflege beschlossen. Dem Gremium gehören sieben Wissenschaftler aus Medizin, Ökonomie und Pflege an: