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Anhörung zum GKVFinG: Nur wenige Minuten für Ärzte

Der Bundestagsgesundheitsausschuss gab Kassen und ihren Verbänden reichlich Zeit, in der zweistündigen Anhörung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ihren Standpunkt darzulegen – den Ärzten verblieben nur wenige Minuten.

Debatte um die Neupatienten-Regelung

Gefragt waren der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen, und der Vorsitzende des SpiFA, Dr. Dirk Heinrich, die in aller Kürze die wichtigsten Einwendungen gegen die Abschaffung der erst gegen Ende der letzten Legislaturperiode beschlossene Neupatienten-Regelung und der damit verbundenen extrabudgetären Vergütung auf den Punkt brachten:

Betroffen sind auch Zahnärzte von einer Ausweitung der Budgetierung. Auf die kontraproduktiven Effekte machte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung aufmerksam. Betroffen von der Budgetierung wären insbesondere aus Leistungen der Parodontose-Behandlung, wie sie erst 2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen worden seien. Die präventionsorientierten Versorgungsverbesserungen, von denen insbesondere ältere Menschen mit chronischen Krankheiten profitierten, würden mit der Budgetierung zunichte gemacht

Mögliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf die Versicherungspflichtgrenze

Weit mehr als die Hälfte der Zeit stand den Krankenkassen zur Verfügung, die sogar zu ein und demselben Punkt gleich mehrfach und damit differenziert Stellung nehmen konnten. Die wichtigsten Aspekte, die insbesondere die Kassenfinanzierung betreffen:

Regelungen für eine Abpufferung der teils erheblichen Inflationsrisiken – diese macht die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft vor allem bei Energie- und Sachkosten geltend – sieht der vorliegende Gesetzentwurf nicht vor. Die Kosteninflation, so rechnete der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß vor, belaste die Krankenhäuser zusätzlich mit 4,1 Milliarden Euro, die nicht durch die verhandelten Budgets gedeckt seien. In die richtige Richtung ziele ein Antrag der Unionsfraktion, den Krankenhäusern einen Inflationszuschlag zu gewähren, der allerdings nicht erst ab Juli 2023, sondern bereits ab Jahresanfang gezahlt werden müsse.