Elektronischer Arztausweis – die Meinung einer Hausärztin Logo of esanum https://www.esanum.de

Elektronischer Arztausweis: Witz ohne Pointe

Viel Aufwand wurde rund um den elektronischen Arztausweis betrieben – doch nach aktuellem Stand hat weder die Arzt- noch die Patientenseite etwas davon.

Ich habe wirklich viel für ihn getan. Jede Menge Fragebogen ausgefüllt, verschiedenste Bescheinigungen bereitgestellt, eine IT-Firma beauftragt, eine Menge Geld investiert. Ich bin zur Post gefahren, um das wertvolle Päckchen der Bundesdruckerei persönlich in Empfang zu nehmen. Meinerseits war alles zum vorgeschriebenen Termin vorbereitet. Nach 32 Berufsjahren ist Disziplin mein zweiter Vorname. Und Gelassenheit zum Glück mein dritter. Aber jetzt bin ich mindestens angefressen – weil alles ganz anders kam als verkündet. Die Rede ist von meinem neuen elektronischen Arztausweis. 

Ich habe mich also an alle Verabredungen gehalten, auch wenn ich natürlich nicht gefragt worden war. Die Briefe der Kassenärztlichen Vereinigung waren unmissverständlich: Ohne dieses Digitalisierungstool würde bald nichts mehr gehen in meiner Praxis. Wobei "bald" mehrmals modifiziert wurde. Erst sollte es im Herbst letzten Jahre so weit sein, dass mir die analogen Arbeitsmöglichkeiten entzogen werden sollten. Die Fristsetzung war gekoppelt mit der Ankündigung von Honorarkürzungen bei Zuwiderhandlung. Das Ärgernis, dass Post von der KV selten bis nie etwas Gutes bedeutet, ist man als erfahrene Niedergelassene gewohnt. Nur ab und zu erinnere ich mich dunkel daran, dass eigentlich wir, die Ärzte, die KV finanzieren. Aber da sind wir alle miteinander schon vor langer Zeit falsch abgebogen. 

Mit dem digitalen Arztausweis sollte es elektronische Rezepte geben und elektronische Krankschreibungen – komfortabel für die Patientinnen, dachte ich. Mir hätte das erstmal gar nichts gebracht. Außer Kosten und Umstellungen der Routinen. Für alle Fälle hatte ich drei dieser Sesam-Öffne-Dich-Kärtchen besorgt, damit mich im Krankheitsfall eine Kollegin vertreten könnte, ohne zu mir nach Hause fahren zu müssen, um den Zugang zu den Praxisvorgängen abzuholen. Sowie eines für eine Mitarbeiterin, die bei Bedarf in meinem Namen agieren könnte. Aber die mehreren Hundert Euro, dachte ich, sind sicher gut angelegtes Geld. Für den digitalen Fortschritt, für den Komfort unserer Patienten. Ich war also bereit für die Zukunft. Nur das gesamte Umfeld noch nicht – die Adressaten unserer ärztlichen Maßnahmen. Der Termin für den Start in mein neues digitales Arztleben wurde erst in den Winter verschoben. Und dann, wir wissen es alle, noch einmal auf den Jahreswechsel.

Na gut, dachte ich positiv: neues Jahr, Neustart. Passt. Doch Irrtum: Weder sind die Apotheken in der Lage, E-Rezepte anzunehmen, noch können die Krankenkassen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen entgegennehmen. Geschweige denn, dass eine AU direkt an den Arbeitgeber gesendet werden kann – was durchaus sinnvoll wäre. Digital affine Patienten aber denken: Das geht doch jetzt alles elektronisch, papierlos und ohne die gute alte Post. Ja, das sollte so sein. 

Fazit: man hat das Pferd vom Schwanz aufgezäumt. Erst wurden zehntausende Ärztinnen und Ärzte auf Trab gebracht, in teilweise rüdem Befehlston genötigt, sich für eine Menge Geld neu aufzustellen und dann fehlte nahezu alles das, worum es eigentlich ging. Das Netzwerk existiert schlicht nicht! Jetzt teilt das Gesundheitsministerium mit, dass es eine Übergangsfrist für unbestimmte Zeit geben soll - in der alles wie immer weiterläuft. Ich schreibe also weiter meine Papierrezepte, erkläre den Patienten, dass sie ihre Krankschreibung wie eh und je in die Post geben müssen, ärgere mich möglichst wenig über den Sturm im Wasserglas. Doch bei allem habe ich eine neue, ziemlich heikle Aufgabe: Ich muss den Pin-Code für meinen neuen elektronischen Arztausweis bewachen. Wenn ich den nämlich vergesse, verlege, verbummle, muss ich ein neues dieser semipotenten Kärtchen beantragen - so steht es in der Betriebsanleitung. Mit allen verbundenen Kosten selbstverständlich.

Alles zu den technischen Voraussetzungen für den elektronischen Arztbrief lesen Sie im esanum Magazin Arzt und Karriere


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