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Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie sollen streng begrenzt werden

Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie sollen in Nordrhein-Westfalen an strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung vor, den das Kabinett jetzt gebilligt hat.

Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie sollen in Nordrhein-Westfalen an strengere Voraussetzungen geknüpft werden.

Das sieht ein Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung vor, den das Kabinett jetzt gebilligt hat. Der Düsseldorfer Landtag muss das Gesetz aber noch beraten.

Zwangsbehandlungen und länger andauernde Fixierungen sollen demnach künftig nur noch erlaubt werden, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Das kündigte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) am Mittwoch an. Bislang reicht für Zwangsmaßnahmen eine ärztliche Bescheinigung, die eine “erhebliche Gefährdung” attestiert.

Die Gesetzesänderung solle Selbstbestimmung und Unabhängigkeit der Patienten maximal schützen und eine Behandlung auf Augenhöhe sichern, erläuterte Steffens. “Nur in seltenen Fällen erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung aufgrund einer psychischen Erkrankung kann die Anwendung von Zwang als letztes Mittel nötig sein.” Auch Isolierungen müssten absolute Ausnahme sein.

“Durch eine Behandlungsvereinbarung mit der Klinik oder eine Patientenverfügung kann jeder Mensch darüber hinaus selbstbestimmt seinen Willen zu Behandlungsmöglichkeiten festlegen”, betonte die Ministerin. Das NRW-Justizministerium informiert darüber im Internet.