Immer mehr Frauen zieht es nicht nur in die Medizin, sondern auch in die Sektionssäle. Nirgendwo sonst bei der Ärzteschaft treffen Wissenschaft und Praxis so sehr mit Neugier und detektivischem Spürsinn zusammen.
Wenn Ann-Katrin Kröll nach ihrem Beruf gefragt wird, zucken die meisten Gesprächspartner zusammen. "Aber nicht, weil sie sich erschrecken oder vor Grauen schütteln", meint die Assistenzärztin am Uniklinikum des Saarlandes, "sondern weil sie meinen Job eher positiv sehen und neugierig sind." Die 31-Jährige ist Rechtsmedizinerin - ein Beruf, den vielen Menschen durch amerikanische Serien und die Rolle von "Professor Boerne" im Münsteraner "Tatort" kennen.
Dass man auch als Frau Leichen sezieren, Schädel öffnen und Organe entnehmen will, ist nicht die Ausnahme. Im Gegenteil. Fast überall in Deutschland seien seit Jahren deutlich über die Hälfte der Humanmedizin-Studenten weiblich, an vielen Universitäten fast 70 Prozent, sagt Prof. Stefanie Ritz-Timme, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin. Die Rechtsmedizin sei da keine Ausnahme. An der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz etwa sind unter den sieben Ärzten sechs Frauen, darunter auch die 36-jährige Tanja Germerott, die das Institut seit einem Jahr leitet.
Prof. Peter Schmidt, Chef der Rechtsmedizin im saarländischen Homburg, hat noch andere Zeiten erlebt. Als der 59-Jährige vor rund 30 Jahren seine erste Stelle antrat, gab es ausschließlich Männer. Seit er das Institut im Saarland leitet - seit acht Jahren - ist der Anteil der Frauen kontinuierlich gestiegen. Inzwischen sind mehr als die Hälfte seiner 30 Mitarbeiter weiblich. Schmidt begrüßt diese Entwicklung. "Sie haben eine große Einsatzbereitschaft", sagt er über seine Kolleginnen, seien "extrem gut organisiert und diszipliniert".
Assistenzärztin Corinna Gibfried vermisst dennoch oft das Verständnis der Klinik-Kollegen für ihren Berufswunsch. Die 32-Jährige kann sich noch gut an den Kommentar eines Arztes erinnern, als er erfuhr, dass sie in der Rechtsmedizin arbeiten wolle. "Was für eine Verschwendung", habe er gesagt. Ihr Berufsziel habe doch gar nichts mit der grundlegend ärztlichen Aufgabe zu tun habe: zu heilen. Dabei hätten Rechtsmediziner gar nicht immer nur mit Toten zu tun. Sie arbeiteten auch ärztlich - etwa, wenn es um Opfer von Körperverletzung, Vergewaltigung oder Kindesmisshandlungen gehe.
Was aber reizt Frauen daran, dieses Fachgebiet zu wählen? "Man weiß nie, was am kommenden Tag passiert", meint Kröll. "Schon der Tod an sich ist unglaublich spannend." Hinzu komme der wissenschaftliche Aspekt und auch ein gewisser detektivischer Anteil in Zusammenarbeit mit der Polizei. "Tötungsdelikte sind das Spannendste", meint die 31-Jährige.
Auch unter den Naturwissenschaftlern in der Rechtsmedizin wächst der Anteil der Frauen. Sabine Cappel-Hoffmann (38), promovierte Human- und Molekularbiologin, leitet das DNA-Labor. An der Rechtsmedizin gefällt ihr vor allem, dass sich hier die Kenntnisse aus der Forschung praktisch anwenden lassen. Angefangen von Abstammungsgutachten über DNA-Muster von Tatwerkzeugen und Einbruchsspuren bis zur Identifizierung von stark verwesten Menschen oder Brandleichen. "Dabei gleichzeitig noch den Ermittlern zu helfen, Verbrechen aufzuklären, ist wirklich das Spannendste an dem Beruf", meint ihre Kollegin Birgit Klemmer.
Eine Verknüpfung, die auch Apothekerin Nadine Schäfer in die Rechtsmedizin gebracht hat, wo sie nun als Toxikologin tätig ist und Körperflüssigkeiten untersucht. "Was mich so fasziniert, ist, das gewisse Substanzen in niedriger Konzentration Heilmittel sind - und umgekehrt in hoher Dosis giftig sein und jemanden umbringen können." Was sowohl für Suizide als auch Gewaltverbrechen und unbeabsichtigte Überdosierungen gelte.
Peter Schmidt weiß, wie wichtig es für das Team ist, exakt zu arbeiten. Man dürfe "nicht von Empathie getragen sein, sondern von objektiver Neutralität und Unvoreingenommenheit". Man müsse sich auch immer darüber bewusst sein, welche rechtlichen Folgen medizinische Feststellungen haben könnten. Etwa dann, wenn es bei einem Tötungsdelikt Stichverletzungen sowohl an der Vorder- und Rückseite gibt. Seien die Stiche von hinten älter als die von vorne, kann das auf "Heimtücke" deuten, ein Mordmerkmal, das erhebliche Konsequenzen für den Angeschuldigten haben könne.