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Grünes Licht für Kliniktransparenz – teuer erkauft

Günes Licht für das Kliniktransparenzgesetz, die Entscheidung begrüßen aber nicht alle. Außerdem könnte der Hype um die Abnehmspritze die Diabetes-Therapie gefährden.

Das Kliniktransparenzgesetz wird konkreter, der Gegenwind flaut aber dennoch nicht ab

In der Kontroverse um das Klinik-Transparenz-Gesetz hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Donnerstag einen Kompromiss gefunden. Dazu soll – neben aktuellen Liquiditätshilfen in einem Volumen von sechs Milliarden Euro zur Finanzierung von Betriebskosten – ein Transformationsfonds mit einer Gesamtdotierung von 50 Milliarden Euro für die kommenden zehn Jahre geschaffen werden, über den die notwendige Restrukturierung des Krankenhaussektors und die Finanzierung der stationären Versorgung bis zum Inkrafttreten der Vergütungsreform für die Krankenhäuser abgefedert werden soll. Bund und Länder sollen sich die Kosten der Finanzierung teilen.

Da hierfür keine Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stehen, müsste die Bundesfinanzierung aus Mitteln des Gesundheitsfonds und der Krankenkassen bestritten werden. Diese meldeten prompt scharfen Protest an. Zum Ende des dritten Quartals 2023 verfügten sie noch über Reserven von 9,3 Milliarden Euro; davon könnte maximal die Hälfte für den Strukturfonds verwendet werden. Der Gesundheitsfonds wies im Januar 2023 noch eine Reserve von 12 Milliarden Euro aus, die aber aktuell nicht mehr vorhanden sein dürfte; außerdem laufen befristete Instrumente des GKVFin-Gesetzes in diesem Jahr aus. Daher kritisierten die Krankenkassen, dass die Klinikreform zu Lasten der Beitragszahler finanziert wird. Ferner bleibt völlig unklar, nach welchen Prinzipien Krankenhäuser Mittel aus dem Transformationsfonds erhalten sollen und ob daraus tatsächlich im wesentlichen Investitionen in Restrukturierung und Modernisierung finanziert werden.

Auf Basis des Kompromisses ist es allerdings möglich, dass die Länderkammer am 22. März das Transparenzgesetz billigt und der von Lauterbach initiierte Transparenz-Atlas für die rund 1700 Akut-Krankenhäuser am 1. Mai erstmals veröffentlicht werden kann.

Bundestag verabschiedet Cannabis-Gesetz

Der Bundestag hat am Freitag in zweiter und dritter Lesung die Legalisierung von Cannabis für den Eigenkonsum und den Anbau beschlossen. Zugleich werden Bestimmungen zum Jugendschutz verschärft. Der Besitz von 50 Gramm Cannabis wird damit für Personen ab 18 Jahren straffrei. Von der Legalisierung erhoffen sich die Befürworter eine Austrocknung des Schwarzmarktes und des Angebots an verunreinigte und überdosierte Substanzen insbesondere auch an Kinder.

Verboten ist der Konsum in Anwesenheit Minderjähriger, in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen, Sportstätten und Kinderspielplätzen, in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, in Anbauvereinigungen und deren Umkreis von 100 Metern. Die Produktion soll in Anbauvereinigungen mit Abgaberecht ausschließlich an eigene Mitglieder möglich sein. In begrenztem Umfang ist privater Anbau erlaubt, wenn dieser vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt ist. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen werden Strafbestimmungen verschärft. Die Präventionsangebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden ausgebaut. Das Gesetz soll nach spätestens 18 Monaten evaluiert werden. 

Bis zuletzt hatten maßgebliche ärztliche Organisationen wie die Bundesärztekammer die Legalisierung von Cannabis scharf kritisiert und auf die gesundheitlichen Risiken des Konsums insbesondere für junge Erwachsene hingewiesen. Dem steht allerdings gegenüber, dass es trotz der bislang repressiven Kriminalisierungspolitik und drohender Strafen nicht gelungen ist, die Drogenmärkte mit Polizeimethoden auszutrocknen, das Angebot gefährlicher Substanzen zu kontrollieren und deren Konsum auch durch Kinder und Jugendliche zu verhindern.  Nach Erhebungen konsumierten im jahr 2021 4,5 Millionen Erwachsene mindestens einmal in den zurückliegenden zwölf Monaten Cannabis, am häufigsten wurde die Substanz in der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen verbraucht. 

MFA-Gehälter steigen im Schnitt um 7,4 Prozent

Nach Ablauf der verlängerten Erklärungsfrist am vergangenen Dienstag tritt zum 1., März ein neuer, in vierter Verhandlungsrunde vereinbarter neuer Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte in Kraft. Durchschnittlich steigen die Gehälter um 7,4 Prozent, allerdings mit einer breiten Spreizung zugunsten der Berufsangehörigen in den ersten Berufsjahren. Offenbar wird damit die Erwartung verbunden, den Beruf vor allem für den Nachwuchs im Vergleich zu anderen medizinischen Fachberufen attraktiver zu machen. Die Laufzeit des Vertrags beträgt zehn Monate.

Besonders kräftig steigt das Gehalt für Berufsanfänger unmittelbar nach der Ausbildung: um 22,3 Prozent auf monatlich 2.700 Euro (Tätigkeitsgruppe 1) für einen Vollzeitjob. Auch in den anderen Tätigkeitsgruppen ist das Ausmaß der Erhöhung beim Start im Beruf ähnlich hoch; 19,8 Prozent auf 3.834 Euro in der Tätigkeitsgruppe VI. Dagegen fallen die Zuwächse für MFA in den höheren Altersgruppen (ab dem 29. Berufsjahr) mit einem Plus von 4,56 Prozent unterdurchschnittlich aus. Die Gehälter für MFA in der Ausbildung steigen von 920 auf 965 Euro im ersten, um 50 Euro im zweiten und um 55 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ferner wurde eine einmalige Inflationsausgleichsprämie von 500 Euro vereinbart. Diese ist abgabenfrei.  

Semaglutid: Nach Zulassung gegen Adipositas Liefer- und Versorgungspässe

Der durch die Zulassung des Wirkstoffs Semaglutid in der Indikation Adipositas, der zunächst als Antidiabetikum zugelassen worden war, aus ausgelöste Nachfrage-Hype hat zu Lieferengpässen und Versorgungsschwierigkeiten bei der Versorgung von Diabetikern geführt. Ursächlich dafür, so Professor Martin Schulz, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und Vorsitzender der Arzneimittelkommission der der Apotheker bei der Jahrespressekonferenz der Deutschen Diabetes Gesellschaft, sei, dass die vorhandenen Kapazitäten zur Produktion der hochkomplexen Pens nicht ausreichen, die Nachfrage zu befriedigen. Die technologischen Bedingungen erlaubten auch keine kurzfristige Erhöhung der Produktionskapazitäten. 

Für Apotheker sei eine mehrfach schwierige und aufwendige Situation entstanden, die Versorgung zu sichern. Als negative Begleiterscheinungen beschreibt Schulz: zunehmend auftauchende Rezeptfälschungen, die von Apothekern aufwendig detektiert werden müssen, gehäuft Verordnungen von fachfremden Ärzten, zum Teil mit "absurden Verordnungsmengen", im Ausland auch Arzneimittelfälschungen in unterschiedlichen Ausprägungen, beobachtet in den USA und Österreich, mit zum Teil gefährlichen Wirkungen wie Hypoglykämien. Angesichts des Risikos von auftauchenden Fälschungen auch in Deutschland müssten Apotheker derzeit jede Packung kontrollieren und auf ihre Echtheit überprüfen. "Die dadurch entstandene Vertrauenskrise in die Arzneimittelsicherheit ist die größte Katastrophe", so Schulz.

In weiten Teilen der Bevölkerung herrschten völlig falsche Vorstellungen über das Arzneimittel, das quasi als Wunschpille gegen Übergewicht bei ansonsten unveränderten Lebensbedingungen angesehen werde. De facto sei aber eine Gewichtsabnahme nur in Kombination mit einer grundsätzlichen Lebensstiländerung und erhöhter körperlicher Aktivität erreichbar. GKV-Versicherte in Deutschland sollten sich keine Hoffnungen machen, allein wegen Übergewichts das Arzneimittel auf Kassenrezept zu erhalten. Weder bei den Kassen noch beim Bundesgesundheitsministerium gebe es Bereitschaft Adipositas als auf Kassenkosten behandelbare Krankheit anzuerkennen.