Mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am Freitag das Werbe- und Informationsverbot für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. CDU/CSU und die AfD stimmten dagegen. Die Norm, die auf eine lange rechtspolitische Debatte in der Weimarer Republik und in der Kaiserzeit zurückgeht, wurde am 30. Juni 1933 in der frühen Ära des Nationalsozialismus ins Strafrecht aufgenommen und folgte der NS-Familienideologie. Inhalt und konkrete Formulierung des bis jetzt geltenden § 219a stellten nicht nur Anpreisung und Werbung, sondern auch sachliche Information über Abtreibungen, etwa auf der Website einer Praxis, unter Strafe. Das hatte immer wieder dazu geführt, dass Ärzte strafrechtlich verfolgt wurden. Zuletzt hatte der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel bundesweit Aufsehen erregt, die 2017 vom Amtsgericht Gießen erstinstanzlich verurteilt worden war. Nach einer Prozess-Odyssee durch mehrere Instanzen bestätigte das Landgericht Gießen im Dezember 2019 das Urteil des Amtsgerichts. Mit der Streichung von Paragraf 219a werden auch rückwirkend alle seit 1990 ergangenen Urteile gegen Ärzte aufgehoben. Die katholische Kirche bedauerte die Entscheidung des Bundestages.
Mit Blick auf die zu erwartende Infektionswelle im Herbst hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) den Bund aufgefordert, einen Rechtsanspruch symptomatischer Patienten auf eine PCR-Testung in der vertragsärztlichen Versorgung zu schaffen und sicherzustellen, dass die Regelungen zur Vergütung dieser ärztlichen Leistungen verlängert werden. Außerdem soll die Impfinfrastruktur in Form von Impfzentren aufrechterhalten bleiben. Die Laufzeit der hälftigen Finanzierung durch den Bund müsse über den 25. November hinaus mindestens bis zum Jahresende gesichert sein.
Ein weiterer Beschluss der GMK betrifft die "fortschreitende Investorentätigkeit im Bereich der Medizinischen Versorgungszentren": Danach wird das Bundesgesundheitsministerium gebeten, im Bereich des Berufsrechts Regelungen zu treffen, sich sicherstellen, dass "Fremdinvestoren mit ausschließlich Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren" auszuschließen. Das BMG solle prüfen, ob dies auch für MVZ in der vertragsärztlichen Versorgung gelten soll. Die GMK verständigte sich darauf, eine Initiative im Bundesrat anzustreben.
Ferner bittet die GMK den Bund, kurzfristig vor dem Hintergrund der stark steigenden Energie- und Sachkosten einen Inflationsausgleich in der Bundespflegesatzverordnung zu schaffen.
Die Bundesregierung wird auch über den 30. Juni hinaus Corona-Bürgertests finanzieren, die Bedingungen aber verschärfen. Kostenlose Tests soll es ab dem 1. Juli nur noch zum Schutz vulnerabler Gruppen, zum Beispiel für den Besuch von Altenheimen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder, geben. Bürgertests für andere Zwecke wie beispielsweise den Besuch von Großveranstaltungen werden mit einem Selbstbehalt von drei Euro belegt. Die Vergütungen für die Teststellen werden reduziert, ferner werden neue Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt.
Aufgrund eines einmaligen ergänzenden Bundeszuschusses von zusätzlich 14 Milliarden Euro ist die Finanzlage der 91 gesetzlichen Krankenkassen im ersten Quartal 2022 stabil geblieben. Zum Quartalsende betrugen die Finanzreserven der Kassen 9,5 Milliarden Euro, die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds 7,9 Milliarden Euro, wie aus den am Freitag veröffentlichen Daten des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.
Die Ausgaben der Kassen für Leistungen und Veraltung stiegen um 6,3 Prozent auf knapp 73 Milliarden Euro, die Einnahmen durch Beiträge jedoch nur um 4 Prozent. Unter den Leistungsausgaben fallen diejenigen für Heilmittel (plus 21,6 Prozent) auf; ursächlich dafür sind Vergütungsanhebungen. Weit überdurchschnittlich entwickeln sich auch die Arzneimittelausgaben einem Zuwachs von 6,5 Prozent. Dagegen liegt das Plus bei Krankenhäusern (4,3 Prozent) und der vertragsärztlichen Versorgung (2,7 Prozent) deutlich unter dem Durchschnitt.
Der Großteil der Ausgaben für pandemiebedingte zusätzliche Leistungen – Ausgleichzahlungen für Krankenhäuser, Tests und Impfungen – werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert und vom Bund getragen. Im ersten Quartal waren dies 9,6 Milliarden Euro.
In den deutschen Gesundheitsämtern sind bis zum 31. Dezember 2021 insgesamt 2290 neue unbefristete Stellen geschaffen und besetzt worden; davon wurden 1775 aus Bundesmitteln im Rahmen des Pakts für den ÖGD finanziert, der im September 2020 beschlossen worden war. Dies geht aus einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Berlin. Die wirtschaftliche Lage der deutschen Krankenhäuser hat sich 2020 deutlich verbessert, nur noch sieben Prozent lagen im roten Bereich einer erhöhten Insolvenzgefahr. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Krankenhaus Rating Report hervor, den das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und das Institute for Healthcare Business GmbH in Kooperation mit der Bank im Bistum Essen erstellt. Die Ergebnisse: