Der Bundestag hat am Donnerstag das Medizinforschungsgesetz verabschiedet. Es erleichtert und vereinfacht die Genehmigungsprozedur für klinische Studien, indem Ethikkommissionen vereinheitlicht werden und nach identischen Standards arbeiten. Insbesondere an verschiedenen Standorten durchgeführte multizentrische Studien werden dadurch erleichtert. Außerdem werden strahlenschutztechnische Genehmigungen in einem Verfahren von den zuständigen Behörden bearbeitet und nicht mehr gesondert durchgeführt. Ferner gilt nun eine gesetzliche Bearbeitungsdauer von maximal 26 Tagen. Hintergrund des Gesetzes ist, dass Deutschland binnen weniger Jahre von Platz 1 bei klinischen Studien in Europa auf Platz 5 zurückgefallen ist. Weltweit liegen die USA und inzwischen auch China auf Platz 1 und 2 in der klinischen Erforschung von Arzneimitteln.
Umstritten ist die Regelung, dass Erstattungsbeträge für Arzneimittel künftig vertraulich sein sollen. Die Industrie verspricht sich davon mehr Flexibilität in der Preispolitik und sieht auch Sparpotentiale. Die Krankenkassen haben Zweifel daran. Internationale Erfahrungen sind widersprüchlich. Auch die KBV macht Bedenken gegen Geheimpreise geltend: Ärzte könnten dann nicht mehr wissen, welche Arzneimittel wirtschaftlich sind; dadurch steige die Regressgefahr. Offenbar um diese Risiken zu mildern, wurde in letzter Minute für vertrauliche Erstattungsbeträge ein Extra-Abschlag von neun Prozent ins Gesetz eingefügt.
Auf Kritik des Marburger Bundes stößt eine in das Gesetz aufgenommene Regelung, wonach in Krankenhäusern minutengenau und leistungsgruppenbezogen ärztliche Arbeitszeit dokumentiert werden muss. Ursprünglich war dies im Krankenhaustransparenzgesetz schon vorgesehen und heftig als zusätzliche bürokratische Belastung kritisiert worden. Dies stehe in Widerspruch zu moderner ärztlicher Teamarbeit und konterkariere das Versprechen der Koalition nach Bürokratieabbau, so der Marburger Bund.
Mit einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat der Bundestag am Freitag den Schutz von schwangeren Frauen, die Konfliktberatungsstellen oder Praxen und Einrichtungen aufsuchen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, gestärkt. Der erweiterte Schutz gilt auch für Mitarbeiter von Beratungsstellen und Gesundheitseinrichtungen. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit Abtreibungsgegner mit zunehmender Intensität und Aggressivität schwangere Frauen oder Beschäftigte durch Demonstrationen oder direkte Ansprache bedrängten. Derartige Aktionen sind nun in einem Umkreis innerhalb von 100 Metern um Beratungsstellen und Gesundheitseinrichtungen verboten; Verstöße dagegen werden mit Strafen von bis zu 5.000 Euro geahndet.
Laut einer Online-Umfrage, an der 790 HNO-Ärztinnen und -Ärzte Ende Juni teilgenommen haben, suchen mehr als 50 Prozent der Praxen Medizinische Fachangestellte. Fast zwei Drittel der Praxen hat in den letzten zwölf Monaten MFAs an Praxen anderer Fachrichtungen, Krankenhäuser, den ÖGD oder Krankenkassen verloren. Als Hauptgründe nennen die teilnehmenden Ärzte die hohe Arbeitsbelastung, aggressive Patienten und das aufgrund der Honorarsituation zu niedrige Gehalt. "Der anspruchsvolle MFA-Beruf und die desolate Honorarsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung passen nicht zusammen", so der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte, Professor Jens Löhler. Vor allem in Ballungszentren mit hoher Klinikdichte sei der Wettbewerb um knappes Personal besonders hart. Als Konsequenz fordert Löhler eine Neuberechnung des Personalkostenanteils in der ärztlichen Vergütung. Laut Bundesagentur für Arbeit liegt das MFA-Durchschnittsgehalt in Praxen bei 2778 Euro, Krankenhäuser zahlen hingegen 3944 Euro.
Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, die PKV und die Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) haben sich auf neue Abrechnungsempfehlungen für Privatpatienten in der Psychotherapie verständigt. So wurden per Anologbewertung Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Mit neuen Regelungen für Akutbehandlung und Kurzzeittherapie wurden Lücken geschlossen und Behandlungsstandards verbessert. Die damit wachsende Zahl der Analogbewertungen verdeutlicht nach Auffassung der Beteiligten die Notwendigkeit einer umfassenden GOÄ-Novelle.
Auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses ist das Mammographie-Screening für Frauen ab dem 1. Juli auch für 70 bis 75-Jährige möglich. Der Anspruch auf die Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchung besteht alle zwei Jahre, ein erneuter Untersuchungstermin kann frühestens 22 Monate nach dem letzten Mammographie-Termin vereinbart werden. Anspruchsberechtigt sind nun weitere 2,5 Millionen Frauen. In der Startphase wird es dazu noch kein automatisiertes Einladungsverfahren geben; diese Vorbereitungen laufen derzeit noch.
Mit der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem (MUL) in Cottbus hat Brandenburg seine erste Universitätsklinik erhalten. Geplant sind jährlich 200 Studienplätze, wovon 20 davon an die Bedingung geknüpft sind, dass Studierende nach Abschluss als Landarzt tätig werden. Perspektivisch sollen über 80 Professoren Lehre und Forschung betreuen, insgesamt soll die neue Uni 1:300 Beschäftigte haben. Gründungsvorständin für den Bereich Wissenschaft ist die Gerontologie-Forscherin Professor Adelheid Kuhlmey, die von der Humboldt-Universität Berlin und der Charité kommt und die unter anderem auch dem Sachverständigenrat für Gesundheit über mehrere Jahre angehörte.