Die Berufsorganisationen von mehr als vier Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen fordern angesichts der demografischen Entwicklung einen Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt unter Beteiligung aller relevanten Ressorts. Die Alterung der Bevölkerung treffe das Gesundheitswesen in doppelter Weise: die Alterung der Bevölkerung für als Folge wachsender Morbidität zu einer steigenden Beanspruchung, zugleich würden in den nächsten Jahren überdurchschnittlich viele Berufstätige aus Medizin und Pflege ausscheiden, ohne dass es ausreichenden Nach wuchs gebe. "Das sollte die Politik ernst nehmen und sich den Herausforderungen stellen", sagte der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt. Neben einer auskömmlichen und zukunftsfähigen Finanzierung seien neue Steuerungsinstrumente in der Patientenversorgung, mehr Gesundheitsförderung und Prävention notwendig, damit Ressourcen effizienter genutzt werden.
Der Streit zwischen Bund und Ländern über die Zustimmungspflichtigkeit der Krankenhausreform dauert an und könnte dazu führen, dass das Bundesgesetz nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden könnte. Der Bundesrat hatte am 5. Juli in seiner Stellungnahme etliche Änderungen an der Reform gefordert und außerdem die Auffassung vertreten, das Gesetz sei zustimmungspflichtig. Das hat das Bundeskabinett mit Beschluss vom vergangenen Mittwoch zurückgewiesen. Zugleich scheint es im Bundesgesundheitsministerium Bereitschaft zum Entgegenkommen in einigen Punkten zu geben: Das betrifft die Definition des Umfangs stationärer Leistungen in sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen nicht durch die Selbstverwaltung, sondern durch GKV, PKV und Deutscher Krankenhausgesellschaft. Auch die Forderung der Länder, Leistungen der Institutsambulanzen in den Leistungskatalog der sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen zu übernehmen, soll geprüft werden. Für Ende September hat das Bundesgesundheitsministerium eine Auswirkungsanalyse angekündigt.
Die Erwartung, dass sich neben der GKV auch die Länder zu 50 Prozent an der Finanzierung des Transformationsfonds, begründet hingegen nach Auffassung der Bundesregierung keine Zustimmungspflicht durch den Bundesrat, weil die Länder nur auf freiwilliger Basis in den Fonds einzahlen.
Sollte der Bundesrat auf seiner Absicht bestehen, dass das Gesetz gleichwohl zustimmungspflichtig ist, könnte es eng für den Plan werden, die Reform zum Jahresende zu beschließen. Am kommenden Mittwoch (25. September) findet im Gesundheitsausschuss die Sachverständigenanhörung statt. Nach weiteren internen Beratungen im Ausschuss könnte der Gesetzentwurf am 10. Oktober vom Bundestag verabschiedet werden. In seiner Sitzung am 18. Oktober hätte der Bundesrat Gelegenheit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Würde dieser Termin nicht gehalten, wäre die nächste Sitzung am 22. November. Ein mögliches Ergebnis des Vermittlungsverfahrens könnte dann am 20. Dezember auf den letzten Sitzungstagen von Bundestag und Bundesrat stehen.
Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin hat erneut eindringlich vor den Folgen der vom Bewertungsausschuss von KBV und GKV beschlossenen Laborreform gewarnt. In einem offenen Brief, der von insgesamt 4.500 Personen unterzeichnet worden ist, wird darauf hingewiesen, dass der Kostenanteil in der Labormedizin bei 88 Prozent der Erlöse liegt – zum Vergleich: durchschnittlich 48,7 Prozent in den anderen Arztpraxen. Angesichts dessen seien die geplanten Kürzungen in einem Volumen von durchschnittlich zehn Prozent in der Labormedizin, Mikrobiologie, Humangenetik und in der Pathologie für viele Labore existenzbedrohend. Angesichts der Kostensteigerungen seien die Rationalisierungsreserven ausgereizt. Notwendig sei daher ein Umdenken.
In einem Bericht für den Haushaltsausschuss des Bundestages hat der Bundesrechnungshof die unzulängliche Vorbereitung verschiedener Bereiche des Gesundheitswesens auf eine mögliche nächste Pandemie durch das Bundesgesundheitsministerium kritisiert. Das betreffe die Zahl der tatsächlich nutzbaren Intensivkapazitäten, für die auch ausreichend Personal vorhanden sein muss. Das BMG könne die Zahl der betreibbaren Betten nicht zuverlässig beziffern. Das sei keine ausreichende Pandemievorsorge. Ferner sei der nationale Pandemieplan des RKI aus dem Jahr 2017 bisher nicht grundlegend überarbeitet worden. Ferner fordert der Bundesrechnungshof eine Aufarbeitung der letzten Pandemie. Wie dies geschehen soll, darüber ist bislang kein Konsens gefunden worden.
45 Prozent der Bundesbürger sind grundsätzlich bereit, an einer klinischen Studie teilzunehmen, 35 Prozent würden dies ablehnen, 20 Prozent sind unentschieden. Dies geht aus einer Repräsentativbefragung des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen und des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie hervor. Die Verbände sehen darin eine relativ hohe Akzeptanz von klinischen Studien. Tatsächlich liegen die Teilnahmequoten seht viel niedriger und im europäischen Vergleich am unteren Ende, so beiden Verbände. 70 Prozent haben noch nie an einer klinischen Studie teilgenommen. Wichtigste Informationsquelle für potentielle Studienteilnehmer sind die behandelnden Ärzte (58 Prozent), gefolgt von Internet-Informationen (31 Prozent). Die stärkste Motivation ist der Zugang zu neuen Therapien, aber fast ein Drittel will auch zur Unterstützung des medizinischen Fortschritts beitragen. Zeitaufwand oder Datenschutzbedenken spielen als Ablehnungsgründe nur eine untergeordnete Rolle.
Die Bundesregierung stellt für die Aufnahme und Behandlung verletzter ukrainischer Soldaten in deutschen Krankenhäusern weitere 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kosten für die stationäre Versorgung sollen unbürokratisch durch das Bundesverwaltungsamt erstattet werden. Unter allen europäischen Ländern ist Deutschland am stärksten an der medizinischen Versorgung von Verletzten des Ukraine-Krieges engagiert. Bislang wurden 1.173 schwer verwundete Soldaten und Zivilisten in deutschen Spezialkliniken behandelt.