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Wie man Untätigkeit richtig abrechnet

Auch Untätigkeit kann in manchen Fällen ein Honorar auslösen. Wie Sie dies richtig abrechnen, erfahren Sie hier. Auch in Zeiten, in denen aufgrund der modernen Therapeutika Asthmaanfälle deutlich s

Auch Untätigkeit kann in manchen Fällen ein Honorar auslösen. Wie Sie dies richtig abrechnen, erfahren Sie hier.

Auch in Zeiten, in denen aufgrund der modernen Therapeutika Asthmaanfälle deutlich seltener vorkommen und einen Hausbesuch erfordern, kann es dennoch sein, dass man einen Patienten über einige Zeit beobachten  muss, um therapeutische Effekte zu beobachten. Für diese Fälle der Patientenbeobachtung gibt es die Abrechnungsposition 56 der GOÄ, eine Aufwandsentschädigung für eine Zeit, in der sonst keine ärztlichen Leistungen erbracht werden. Da das reine Beobachten in den Praxisräumen beim Hausarzt nicht vorkommt, ist es eine klassische Leistung beim Hausbesuch. Denkbar sind neben den erwähnten Asthmaanfällen das Abwarten der Wirkung injizierter Medikamente, so z.B. bei Gallen- oder Nierenkoliken, beim Migräneanfall oder auch bei akuten Blutdruckkrisen.

Der erste Ansatz der GOP 56 kann erfolgen, wenn mindestens 30 Minuten vergangen sind; danach kann für jede angefangene halbe Stunde erneut die GOP 56 angesetzt werden, also theoretisch auch schon bei 31 Minuten. Die Angabe der Uhrzeiten (Anfang und Ende) ist nicht vorgeschrieben, sollte aber zum Nachweis für spätere Diskussionen in der Patientenakte dokumentiert werden. Die Einmalige Abrechnung der GOP 56 sollte eigentlich nichtvorkommen, da bereits mit Beginn der 31. Minute der erneute Ansatz möglich ist und bis zur 29. Minute ein Ansatz überhaupt nicht möglich ist.

Auch in Zeiten, in denen aufgrund der modernen Therapeutika Asthmaanfälle deutlich seltener vorkommen und einen Hausbesuch erfordern, kann es dennoch sein, dass man einen Patienten über einige Zeit beobachten  muss, um therapeutische Effekte zu beobachten. Für diese Fälle der Patientenbeobachtung gibt es die Abrechnungsposition 56 der GOÄ, eine Aufwandsentschädigung für eine Zeit, in der sonst keine ärztlichen Leistungen erbracht werden. Da das reine Beobachten in den Praxisräumen beim Hausarzt nicht vorkommt, ist es eine klassische Leistung beim Hausbesuch. Denkbar sind neben den erwähnten Asthmaanfällen das Abwarten der Wirkung injizierter Medikamente, so z.B. bei Gallen- oder Nierenkoliken, beim Migräneanfall oder auch bei akuten Blutdruckkrisen.

Abrechnungsvoraussetzungen:

Der erste Ansatz der GOP 56 kann erfolgen, wenn mindestens 30 Minuten vergangen sind; danach kann für jede angefangene halbe Stunde erneut die GOP 56 angesetzt werden, also theoretisch auch schon bei 31 Minuten. Die Angabe der Uhrzeiten (Anfang und Ende) ist nicht vorgeschrieben, sollte aber zum Nachweis für spätere Diskussionen in der Patientenakte dokumentiert werden. Die Einmalige Abrechnung der GOP 56 sollte eigentlich nichtvorkommen, da bereits mit Beginn der 31. Minute der erneute Ansatz möglich ist und bis zur 29. Minute ein Ansatz überhaupt nicht möglich ist.

Abrechnung:

Die GOP ist als Gebühr in besonderen Fällen  (Kapitel A) im Regelfall nur mit dem 1,8-fachen (18,49 €), bei Begründung mit dem 2,5-fachen Multiplikator (26,23 €) abrechenbar. Eine mögliche Begründung wäre z.B. ein stark unruhiger Patient.

Text: Arzt & Wirtschaft /fw

Foto: Di Studio / Shutterstock.com