Der rot-rot-grüne Senat in Berlin will den Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch streichen. Dazu wurde am Dienstag eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wegfallen soll.
Es sei ein Relikt aus der Nazizeit, teilte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit. Es erschwere Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiere die Ärzteschaft. Diese Strafnorm sollte abgeschafft werden.
Laut Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) haben sich Frauen in Deutschland das Recht auf Schwangerschaftsabbruch erkämpft. Dass darüber nicht informiert werden dürfe, sei absurd. Der Paragraf 219a widerspreche dem Recht auf Informationsfreiheit und Selbstbestimmung. "Er muss weg, und zwar schleunigst."
Beide Senatoren hatten den entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet, der nun in den Bundesrat eingebracht werden soll. Ärzten soll es damit möglich werden, öffentlich sachliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen anzubieten.
Bundesweit Aufsehen hatte zuletzt der Fall einer hessischen Ärztin ausgelöst. Das Amtsgericht Gießen hatte die Medizinerin Ende November zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten hatte. Die Ärztin hatte bis zur vergangenen Woche mehr als 135.000 Unterstützer, die ihre Online-Petition für ein stärkeres Informationsrecht von Frauen zur Abtreibung unterzeichnet haben.