Was der Orphan Drug-Status für ein Medikament bedeutet (und was nicht)
Pharmafirmen sorgen für neue Medikamente – auch für solche gegen seltene Erkrankungen. Sie heißen Orphan Drugs. Gegenüber Medikamenten für häufige Krankheiten gelten bei ihnen ein paar rechtliche Besonderheiten, über die es immer wieder Unklarheiten gibt.
Pharmafirmen sorgen für neue Medikamente – auch für solche gegen seltene Erkrankungen. Sie heißen Orphan Drugs. Gegenüber Medikamenten für häufige Krankheiten gelten bei ihnen ein paar rechtliche Besonderheiten, über die es immer wieder Unklarheiten gibt. Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) hat einige Fakten zu diesen Medikamenten zusammengestellt.
Eine Reihe von Bestimmungen regelt die Zulassung und Erstattung von Orphan Drugs in der EU bzw. in Deutschland:
- In der EU gelten als selten im Sinne der Orphan Drug-Verordnung ausschließlich schwerwiegende Erkrankungen, an denen nicht mehr als einer von 2.000 EU-Bürgern leidet. Welche Krankheiten das konkret sind, entscheidet die EU-Arzneimittelbehörde EMA. Ein Zerlegen einer häufigen Krankheit in Unterformen, die für sich genommen selten auftreten ("Orphanisierung"), lässt sie nicht zu. Beispielsweise können Medikamente gegen seltene Unterformen des häufigen nicht-kleinzelligen Lungenkrebses keinen Orphan-Drug-Status erhalten, weil nicht-kleinzelliger Lungenkrebs nicht selten ist.
- Derzeit (Stand August 2016) sind in der EU 88 Medikamente mit Orphan Drug-Status zugelassen (siehe www.vfa.de/orphans); mehr als die Hälfte davon betreffen Krankheiten, an denen EU-weit sogar weniger als einer von 5.000 EU-Bürgern leiden. Hinzu kommen 29 Medikamente, die weiterhin zur Verfügung stehen, deren Orphan-Drug-Status aber nach zehn Jahren abgelaufen oder von der Firma zurückgegeben wurde.
- Unternehmen können für ein Medikament gegen eine seltene Krankheit lange vor der Zulassung den Orphan Drug-Status beantragen. Wird das Medikament zugelassen, erhält es in der EU eine zehnjährige Marktexklusivität, die unabhängig vom Patentschutz gilt und auch ähnliche Wettbewerber-Medikamente vom Markt fern hält, solange diese nicht überlegen sind (oder einen Versorgungsengpass überwinden helfen).
- Am Ende des fünften Jahres im Markt wird auf Antrag eines Mitgliedsstaates überprüft, ob die Voraussetzungen für den Orphan Drug-Status noch gegeben sind. Tritt die Erkrankung inzwischen bei mehr als einem von 2.000 EU-Bürgern auf, wird der Status und damit auch die Marktexklusivität gegenüber anderen patentierten Wettbewerberpräparaten aufgehoben. Außerdem erlischt das Exklusivrecht, wenn das Präparat eines anderen Anbieters sicherer, wirksamer oder anderweitig therapeutisch überlegen ist. Damit bietet der Status dem Hersteller keine absolute, sondern nur eine relative Garantie auf Exklusivität innerhalb der zehn Jahre.
- Den Unternehmen werden die EMA-Gebühren reduziert oder erlassen (z.B. Gebühren für die wissenschaftliche Beratung zur klinischen Entwicklung, Gebühren für die Inspektion der Herstellungsstätte vor der Zulassung, Zulassungsgebühren), wobei eine vollständige Gebührenbefreiung nur kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) gewährt wird.
- Die Anforderungen für die klinische Erprobung und die Zulassung von Medikamenten sind unabhängig von der Häufigkeit der Krankheit: Stets müssen Wirksamkeit, Verträglichkeit und technische Qualität des Medikaments belegt werden. Bei seltenen Krankheiten ist die Durchführung der notwendigen Studien oft schwierig, weil die Teilnehmer weltweit gesucht werden müssen. Ist das Mittel nach der Zulassung im Einsatz, verlangen die Behörden vom Hersteller noch Berichte über das Behandlungsergebnis bei weiteren Patienten.
- Ein Orphan Drug-Status führt nicht zu einem beschleunigten Zulassungsverfahren.
- Der Marktzugang eines Orphan-Medikaments ist in Deutschland zuletzt durch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) geregelt worden: Wie bei anderen Medikamenten auch muss der Hersteller dem für Erstattungsfragen zuständigen Gremium, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), kurz nach der Markteinführung ein Dossier einreichen, das Angaben zum Präparat und seinem Nutzen enthält. Nach der Quantifizierung des Zusatznutzens durch den G-BA muss der Hersteller dann mit dem Spitzenverband der Krankenkassen über den Erstattungsbetrag für das Medikament verhandeln. Die Kombination aus Zusatznutzen-Bestimmung und Erstattungsbetragsverhandlungen wird oft als „AMNOG-Verfahren“ bezeichnet.
- Dieses Verfahren unterscheidet sich für Orphan Drugs nur in zwei Punkten von dem bei anderen Arzneimitteln: Im Dossier kann sich der Hersteller zur Nutzen-Frage auf die Bewertung im Rahmen des Zulassungsverfahrens berufen, da der Orphan-Status an den Nachweis eines Zusatznutzens gebunden ist und vor der Zulassung auf europäischer Ebene erneut überprüft wird. Und die Quantifizierung des Zusatznutzens nimmt der G-BA selbst und ohne Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vor.
- Erzielt allerdings das Orphan-Medikament einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder mehr, wird es rechtlich wie ein gewöhnliches Arzneimittel behandelt: ein gewöhnliches Dossier ist einzureichen und initiiert eine frühe Nutzenbewertung mit anschließender Erstattungsbetrags-Verhandlung im normalen Modus.
- Es kann demzufolge sogar geschehen, dass ein Orphan-Medikament das AMNOG-Verfahren kurz nacheinander zweimal durchläuft: zunächst in der „Orphan-Variante“, dann – nachdem der Jahresumsatz die 50 Millionen Euro überschritten hat – in der gewöhnlichen Form.
- Nur 14 Orphan Drugs hat den Firmen, die sie entwickelt haben, seit ihrer Markteinführung mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland eingebracht (davon sieben mit aktivem Orphan Drug-Status). Die meisten anderen sind kommerziell absolute Nischenpräparate mit geringem Umsatz geblieben. Rund 70 Prozent der Orphan Drugs erzielen in Deutschland Jahresumsätze unter 10 Millionen Euro.
Fazit: Orphan Drugs sind für Patienten mit seltenen Erkrankungen von höchster Bedeutung; für die Firmen stellen sie eine mal größere, in der Regel jedoch eher kleinere Einnahmequelle dar. Zur Abkürzung von Zulassungszeiten, zur Vereinfachung der Zulassung oder zur Erleichterung des Marktzugangs in Deutschland eignet sich der Orphan Drug-Status – entgegen mancher Mutmaßungen – hingegen nicht.
Was sind Orphan Drugs? Ein Erklärvideo von Dr. Johannes Wimmer.
Quelle Text und Videos: vfa