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Was psychisch kranke Täter so unberechenbar macht

Plötzliche Attacken gegen wildfremde Menschen – immer wieder kommt es dazu. Einige Täter können aber juristisch nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil sie psychisch krank sind. Werden e

Plötzliche Attacken gegen wildfremde Menschen – immer wieder kommt es dazu. Einige Täter können aber juristisch nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil sie psychisch krank sind. Werden es mehr?

Ein Mann stößt in Berlin eine junge, fremde Frau vor die U-Bahn und damit in den Tod. Ein anderer erdrosselt vermutlich seinen Bruder und versteckt ihn in einer Mülltonne. Die beiden mutmaßlichen Täter wurden zunächst in die Psychiatrie eingewiesen und warten nun auf ihren Prozess. Können sie überhaupt bestraft werden oder sind sie so krank, dass das nicht möglich ist? Die jüngsten tödlichen Attacken in der Hauptstadt haben noch eine andere Frage aufgeworfen: Gibt es immer mehr psychisch kranke Straftäter, die unberechenbar Angst und Schrecken verbreiten?

Ein Blick in das deutschlandweit größte Strafgericht in Berlin-Moabit zeigt: Hier stehen immer wieder Menschen vor Gericht, die für ihre Taten nicht verantwortlich zu machen sind. Mutter im religiösen Wahn erstochen. Wildfremde Passanten auf offener Straße mit Bierflasche attackiert, weil eine innere Stimme das befiehlt. Wahllos Schüsse vom Balkon abgefeuert. Das ist nur ein Ausschnitt aus Anklagen, in denen die Dauer-Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt wird. Gutachten werden erstellt, das Gericht entscheidet über eine Unterbringung.

Das Strafgesetzbuch legt in Paragraf 20 fest, wer schuldunfähig ist. “Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln”, heißt es dort. Der folgende Paragraf regelt die verminderte Schuldfähigkeit.

Ausschlaggebend ist die Gefahr für die Allgemeinheit

Aus den Paragrafen 20 und 21 könne nicht allein auf eine psychische Erkrankung geschlossen werden, sagt die Sprecherin des Berliner Landgerichts, Lisa Jani. Auch stark betrunkene Täter könnten vorübergehend schuldunfähig sein. Die Unterbringung in der Psychiatrie komme nur in Betracht, wenn von einem zur Tat Schuldunfähigen wegen seines Zustandes auch künftig Straftaten zu erwarten seien und er deshalb für die Allgemeinheit eine Gefahr sei.

Gerichtsgutachter Hans-Ludwig Kröber vom Institut für Forensische Psychiatrie der Charité sieht keine Zunahme bei psychisch kranken Straftätern. Das Gegenteil treffe zu, teilt Kröber der Deutschen Presse-Agentur schriftlich mit. Die Zuordnung zur Kategorie “vermindert schuldfähig” sei bei gravierenden Straftaten eher abnehmend. Die Zahl der Schuldunfähigen und vermindert Schuldfähigen sei vor allem dadurch gesunken, dass Richter nicht mehr jeden Alkohol- oder Drogenrausch glaubten.

Die Zahl der dauerhaft Schuldunfähigen – also schizophrener Täter – sei ziemlich konstant. Weniger als ein Prozent aller Schizophrenen begehe Gewalttaten. Deutlich gewachsen sei aber die Bereitschaft von Gerichten, Schizophrene schon bei kleineren Gewaltdelikten unbefristet in den Maßregelvollzug einzusperren, statt sie mit Therapieauflagen laufen zu lassen, schätzt der Professor ein.

Statistiken belegen weniger Fälle

Juristin Jani verweist auf die Statistik. Von 52 930 Verurteilten nach allgemeinem Strafrecht im Jahr 2009 waren in Berlin 82 Schuldunfähige, von denen 68 in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wurden. 17 Menschen, die als vermindert schuldfähig eingestuft wurden, bekamen dort ebenfalls einen Platz. Im Jahr 2014 waren von 47 415 verurteilten Tätern 46 Schuldunfähige, von denen 37 in die Psychiatrie kamen, ebenso wie 10 vermindert Schuldfähige.

Für überlebende Opfer, zurückgebliebene Angehörige und auch für viele Bürger dürfte es ein schwacher Trost sein, dass der Anteil solcher Täter sehr klein ist. Wie kann man damit leben, dass Mord oder Totschlag nicht mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden?

“Auch die lebenslange Unterbringung bedeutet, dass ein Mensch aus dem Verkehr gezogen wird”, betont der Leipziger Journalistik-Professor Marcel Machill. Strafen würden aus mangelnder Sachkenntnis in der Bevölkerung wie auch von Journalisten oft als zu milde eingeschätzt, weil die Erwartungen zu hoch seien. Dabei werde das im Gesetz vorgesehene Höchststrafmaß von den Gerichten nur selten angewendet.

Erst durch die mediale Aufmerksamkeit für krasse Einzelfälle mit schuldunfähigen Tätern entstehe der Eindruck, dass sich solche Taten häufen, sagt Machill. Ihm zufolge müsste mehr über alltägliche Streitigkeiten – vom nachbarschaftlichen Ast überm Gartenzaun etwa – statt über Sensationen zu lesen sein. Davon seien mehr Bürger betroffen.

Text: dpa /fw

Foto: Alvaro German Vilela / Shutterstock.com