Schwerstkranke Menschen haben einen Rechtsanspruch auf häusliche medizinische Versorgung. Die bislang dafür eingerichteten Spezialteams reichen aber nicht aus.
Unheilbar kranke Menschen sind im medizinischen Notfall nicht gut genug versorgt - die Landesregierung Rheinland-Pfalz plant deswegen einen Vorstoß in der Gesundheitsministerkonferenz mit dem Ziel, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) von den Vorgaben des Vergaberechts zu lösen. "Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen kann nicht behandelt werden wie der gewöhnliche Beschaffungsakt einer x-beliebigen Ware oder Leistung", sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).
Zwar sei die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen insgesamt gut, erklärte die Ministerin. Aber bei dem wichtigen Thema SAPV gebe es Verbesserungsbedarf. "Denn aktuell acht Teams sind für Rheinland-Pfalz nicht ausreichend."
Diese SAPV-Stützpunkte für die häusliche medizinische Hilfe gibt es bislang an den Standorten Nastätten, Koblenz, Westerburg, Rhein-Hunsrück, Worms, Bad Kreuznach, Mainz und Neustadt/Weinstraße. "Selbst wenn in einem Gebiet kein Leistungserbringer ansässig ist, konnte bisher immer dadurch geholfen werden, dass im Einzelfall die Versorgung organisiert wurde, zum Beispiel durch in angrenzenden Regionen ansässige Leistungserbringer", erklärte ein Sprecher der Krankenkasse Barmer GEK zu einem Bericht des SWR in der vergangenen Woche, wonach Rheinland-Pfalz bei der SAPV-Versorgung im bundesweiten Vergleich am schlechtesten abschneidet.
Die SAPV werde in Rheinland-Pfalz von allen Krankenkassen einheitlich zur Verfügung gestellt, erklärte der Barmer-Sprecher. "Ziel dabei ist, eine gute Versorgung der Versicherten im Rahmen der SAPV anzubieten." Allerdings seien hinsichtlich der Vergabepraxis der Krankenkassen beim Abschluss von SAPV-Verträgen noch rechtliche Fragen offen, die zurzeit geklärt würden.
Bätzing-Lichtenthäler kritisierte, dass es die Krankenkassen speziell in Rheinland-Pfalz nach Einführung des individuellen Rechtsanspruchs auf SAPV im Jahr 2007 versäumt hätten, die Voraussetzungen für eine schnelle Umsetzung zu schaffen. Das Land fördere den Aufbau von Netzwerken zur SAPV-Versorgung. Da aber die SAPV aufgrund von Gerichtsentscheidungen dem europäischen Vergaberecht unterliege, "können auch wir letztlich den Abschluss von Verträgen der Kostenträger mit den Netzwerken als Leistungsanbietern nicht beschleunigen".