Geplante Verbesserungen für die Patienten bei der Pflege im Krankenhaus sind vorerst gescheitert. Verhandlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung über neue Untergrenzen für das Pflegepersonal blieben zunächst ohne Einigung, wie beide Seiten am Dienstag mitteilten.
Noch die ehemalige Bundesregierung hatte vor der Bundestagswahl 2017 DKG und Kassenverband beauftragt, so eine Mindestausstattung an Pflegepersonal zu vereinbaren. Gelten sollen die Untergrenzen für Bereiche, in denen Patienten besonders viel Pflege brauchen - etwa Intensivstationen, Geriatrie, Neurologie oder Unfallchirurgie.
Die Krankenhausgesellschaft lehnte einen Vorschlag ab, nach dem die Personalausstattung des schlechtesten Viertels der Krankenhäuser als nicht ausreichend gegolten hätte. Der Kassenverband wies die Position der Kliniken zurück, nach der lediglich die schlechtesten zehn Prozent der Kliniken beim Pflegepersonal aufstocken müssten.
Per Gesetz sind Pflegepersonaluntergrenzen für die Zeit ab 1. Januar 2019 vorgeschrieben. Können sich DKG und GKV-Spitzenverband nicht einigen, entscheidet das Bundesgesundheitsministerium.