Vogelgrippe in Mecklenburg-Vorpommern: Der Rostocker Zoo bleibt weiterhin für Besucher geschlossen. Grund dafür ist ein Ausbruch von Geflügelpest auf dem Gelände. Das H5N8-Virus konnte inzwischen bei verschiedenen Vögeln nachgewiesen werden.
60 Vögel sind bisher im Rostocker Zoo an der Geflügelpest gestorben. Daher bleibt der größte Tiergarten Mecklenburg-Vorpommerns weiterhin für Besucher geschlossen, wie ein Sprecher des Agrarministeriums am Montag mitteilte. Der H5N8-Virus war am Samstag bei einem Roten Ibis gefunden worden. 10 Ibisse und 8 Nacht- und Seidenreiher mussten daraufhin getötet werden. Das Virus konnte auch bei 25, vor einigen Tagen präventiv getöteten Enten nachgewiesen werden. Laut dem Agrarministerium seien die Wasservögel stark mit dem Virus belastet gewesen.
Zusätzlich mussten in der letzten Woche auch 5 Gänse und 9 Weißstörche gekeult werden. Drei weitere Störche waren zu diesem Zeitpunkt bereits verendet. Laborbefunde bestätigten den Vogelgrippe-Virus bisher bei 43 der Tiere. Alle Störche, Enten, Gänse und ein Ibis hatten das Virus. Weitere Laborergebnisse liegen noch nicht vor. Es ist geplant alle 500 Zoo-Vögel auf den Virus zu testen. Wie genau sich das Virus in den Beständen des Zoos ausbreiten konnte, ist weiterhin unklar.
Weitere Ergebnisse zur Vogelgrippe am Dienstag erwartet
Die Ergebnisse der letzten Proben werden laut einer offiziellen Mitteilung am Dienstag erwartet. „Anschließend wird mit dem Landwirtschaftsministerium und den beteiligten Behörden das weitere Vorgehen abgestimmt.“
Der Sprecher erklärte, dass die Stallpflicht für Geflügel im Stadtgebiet Rostock weiterhin bestehen bleibt. Ein Hauptteil der knapp 6000 Nutzgeflügel, die in der Hansestadt leben, sind Legehennen. Die Untersuchungen dieser Bestände dauern noch an.
Herkunft des Virus weiterhin unklar
Das H5N8-Virus, welches zuvor in Ostasien kursierende, tauchte im November in einem Putenhof in Mecklenburg-Vorpommern auf. Später konnte es auch in Niedersachen und mehreren Ländern Europas nachgewiesen werden. Bisher ist nicht erwiesen, ob die Übertragung über Wildvögel oder den kommerziellen Futter- und Geflügelhandel erfolgte.
Foto: dpa; Text mit dpa /fw