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Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Gefrierzellentherapie

Das Land Rheinland-Pfalz hat einem Arzt zu Recht die Herstellung von sogenannten Gefrierzellen zur späteren Anwendung bei Menschen untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße nach Mitteilung vom Dienstag entschieden.

Land hat Gefrierzellentherapie zu Recht untersagt 

Das Land Rheinland-Pfalz hat einem Arzt zu Recht die Herstellung von sogenannten Gefrierzellen zur späteren Anwendung bei Menschen untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße nach Mitteilung vom Dienstag entschieden.

Darin heißt es, das Land sei berechtigt, neben der Herstellung auch den Einsatz bereits produzierter Gefrierzellen beim Menschen zu verbieten. Bei diesen Zellen handelt es sich laut Gericht nicht um lebende Frischzellen, sondern um Zellen, die vor der Anwendung eingefroren wurden.

Geklagt hatte der Chefarzt einer Klinik im Kreis Südliche Weinstraße, die sich bereits vor über 25 Jahren auf die Frischzellentherapie spezialisiert hat. 

Bei der Frischzellentherapie werden Patienten - in der Regel aus Schafsföten gewonnene - lebende tierische Zellen mit der Absicht injiziert, eine revitalisierende Wirkung zu erzielen. Die Anwendung solcher Therapien ist laut Gericht aufgrund der Risiken für Patienten seit Jahrzehnten wissenschaftlich umstritten. Der Chefarzt hatte argumentiert, die von ihm entwickelten besonderen Herstellungs- und Prüfverfahren minimierten das bekannte Risiko der Übertragung von Krankheiten ausreichend.

Die Verwaltungsrichter folgten jedoch der Rechtsauffassung des Landes. Das hatte im Dezember 2015 dem Arzt die Herstellung von Gefrierzellen sowie die Anwendung bereits hergestellter Gefrierzellen bei Menschen untersagt. Zur Begründung führte das Land aus, bei den Gefrierzellen handle es sich um ein bedenkliches Arzneimittel. Auch nach Auffassung des Gerichts besteht ein begründeter wissenschaftlicher Verdacht, wonach die Zellen eine schädliche Wirkungen hätten, die über ein vertretbares Maß hinausgingen. Die Anwendung solcher Therapien ist nach Angaben des Gerichts in den meisten europäischen und vielen außereuropäischen Staaten, einschließlich der USA und Kanada, wegen der fehlenden Wirkung und aufgrund von Risiken verboten.