Verkauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken an Apotheken durch BfArM gestartet Logo of esanum https://www.esanum.de

Verkauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken an Apotheken durch BfArM gestartet

Am 7. Juli 2021 startete das BfArM den staatlichen Verkauf von Cannabis zu ausschließlich medizinischen Zwecken. Apotheken können medizinisches Cannabis in pharmazeutischer Arzneimittelqualität zur Versorgung der Patientinnen und Patienten vom BfArM erwerben.

Zusätzlich zur Versorgung der Patientinnen und Patienten beitragen

Am 7. Juli 2021 startete das BfArM den staatlichen Verkauf von Cannabis zu ausschließlich medizinischen Zwecken. Apotheken können über das Portal www.cannabisagentur.de medizinisches Cannabis in pharmazeutischer Arzneimittelqualität zur Versorgung der Patientinnen und Patienten vom BfArM erwerben. Das medizinische Cannabis wird im Auftrag der Cannabisagentur des BfArM von drei Unternehmen in Deutschland angebaut und über ein Distributionsunternehmen vertrieben. Der Verkauf an Apotheken erfolgt zu einem Preis von 4,30 Euro pro Gramm. Dabei erzielt das BfArM keine Überschüsse. Bei diesem Preis werden lediglich die anfallenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt.

Bislang haben Apotheken medizinisches Cannabis aus Importen bezogen. Dies wird auch weiterhin möglich sein. Anders als der Anbau in Deutschland, wird der Import vom BfArM nicht in der Menge gesteuert. Ziel des Anbaus in Deutschland ist es, zusätzlich zur Versorgung der Patientinnen und Patienten beizutragen.

Die vom BfArM im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens beauftragte deutsche Anbaumenge von 10.400 kg medizinischem Cannabis ist auf vier Jahre mit jährlich jeweils 2.600 kg verteilt. Bei der Festlegung der Ausschreibungsmenge durch das BfArM war auch zu berücksichtigen, dass medizinisches Cannabis von den Apotheken nicht nur von der Cannabisagentur, sondern weiterhin auch von Importeuren bezogen werden kann.

Die Cannabisagentur wurde 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften ("Cannabis als Medizin"-Gesetz) als neues Fachgebiet in der Abteilung 4 des BfArM eingerichtet. Ärztinnen und Ärzte können seither medizinische Cannabisblüten oder medizinischen Cannabisextrakt in pharmazeutischer Arzneimittelqualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Die Abgabe medizinischen Cannabis erfolgt ausschließlich in Apotheken auf Vorlage des Betäubungsmittelrezeptes.