Ein Krankenhaus in Winterberg muss etwa 93 300 Euro Schadenersatz für eine demente Patientin zahlen, die aus dem Fenster geklettert und in die Tiefe gestürzt war.
Wie das Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch mitteilte, haben die Richter bereits mit Urteil vom 17. Januar entschieden, dass das Krankenhauspersonal das Fenster besser hätte sichern müssen und somit gegen seine Fürsorgepflichten verstoßen habe. Geklagt hatte die Krankenversicherung der verunglückten und später in einem Heim gestorbenen Patientin.
Die demenzkranke Frau war nach Angaben des Gerichts 2011 nach einem Schwächeanfall ins Krankenhaus gekommen. Sie sei unruhig, aggressiv und verwirrt gewesen und habe versucht, wegzulaufen. Um dies zu verhindern, hätten die Krankenschwestern sogar die Tür des Zimmers von außen mit einem Bett versperrt - das Fenster jedoch ungesichert gelassen. Am dritten Tag kletterte die Frau diesen Angaben zufolge abends unbemerkt hinaus und stürzte fünf Meter in die Tiefe auf ein Vordach. Sie zog sich Rippen-, Wirbel-, sowie einen Becken- und Oberschenkelbruch zu.
Die Behandlungskosten müssen der Krankenversicherung nun erstattet werden. Das Verhalten der Patientin sei so unberechenbar gewesen, dass das Personal auch einen Fluchtversuch aus dem Fenster in Betracht habe ziehen müssen, begründeten die Richter.