Die Unfall-Medizin garantiert in Deutschland das verfassungsmäßige Recht auf Unversehrtheit. Dem hohen ethischen Anspruch steht eine ziemlich ungeregelte Finanzierung gegenüber. Vorhaltung von Ressourcen, Training von Notfällen – die jeweilige Rechnungsadresse dieser Daseinsvorsorge des Staates ist für die Erbringer der Leistungen nicht wirklich geklärt. Es muss eine übergeordnete bundesweite Struktur ganz neu geschaffen werden – fordern Unfall-Chirurgen wie Prof. Almut Tempka von der Charité auf dem DKOU.