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Umstrittene Reform der Intensivpflege durch Bundestag beschlossen

Es geht um eine bessere Spezialversorgung für Tausende Patientinnen und Patienten. Nun hat der Bundestag Neuregelungen für die Intensivpflege beschlossen.

Intensivpflegebedürftige dort versorgen, wo es für sie am besten ist

Es geht um eine bessere Spezialversorgung für Tausende PatientInnen - und die sensible Frage, wo sie am besten betreut werden können. Nun hat der Bundestag Neuregelungen für die Intensivpflege beschlossen.

Für die Intensivpflege schwerkranker Menschen - etwa mit künstlicher Beatmung - gibt es neue Qualitätsvorgaben, um einen hohen Versorgungsstandard zu gewährleisten. Darauf zielt ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das der Bundestag verabschiedet hat. "Intensivpflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein", sagte Spahn. Daher würden nun verbindliche Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause festgeschrieben. Außerdem werde Intensivpflege in stationären Einrichtungen "endlich bezahlbar".

Heimische Pflege soll auch in Zukunft möglich sein

Die Reformpläne waren nach Protesten von Ärzteschaft, Patientenvertretenden und Sozialverbänden noch geändert worden. Die Kritik entzündete sich vor allem daran, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung ursprünglich nur noch eine Ausnahme sein sollte. Vielfach wurden Zwangseinweisungen in Heime befürchtet.

Stattdessen ist nun vorgesehen, dass außerklinische Intensivpflege grundsätzlich in Pflege- und Behindertenheimen, Wohneinheiten und auch "in der eigenen Häuslichkeit" erbracht werden kann. "Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen", heißt es im Gesetz. SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas betonte: "Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann wird das auch in Zukunft möglich sein." Die Opposition hat daran aber weiterhin Zweifel.

Nur besonders qualifizierte ÄrztInnen dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen

Laut Gesetz sollen die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen mit direkten Begutachtungen vor Ort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Nur besonders qualifizierte ÄrztInnen dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen. Übernehmen dürfen sie nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste.

Um eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht am Geld scheitern zu lassen, sollen Intensivpflegebedürftige weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden. Spahn betonte zudem: "Krankenhäuser und Heime verpflichten wir, ihre Patienten wenn möglich von künstlicher Beatmung zu entwöhnen." So soll vor einer Entlassung aus dem Krankenhaus ein Entwöhnungsversuch erfolgen - dafür sollen Kliniken als Anreiz auch eine zusätzliche Vergütung bekommen.

Erleichterungen bei der Rehabilitation möglich

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, mit dem Gesetz werde noch immer tief in die Rechte der Betroffenen eingegriffen. "Weiterhin hat der Medizinische Dienst zu viel Spielraum in der Frage, ob die Versorgungsqualität gut oder schlecht ist", sagte Vorstand Eugen Brysch. Um kriminelle Strukturen und Missbrauch in der Intensivpflege zu verhindern, seien daneben zudem eine einheitliche Patientennummer und Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften nötig.

Das Gesetz sieht auch Erleichterungen bei der Rehabilitation vor, wenn man dafür eine bestimmte Einrichtung auswählen möchte. Soll es eine andere sein als von der Krankenkasse vorgesehen, werden die Mehrkosten nur noch zur Hälfte übernommen - und nicht mehr vollständig. Ältere Menschen sollen schneller und leichter an Reha-Maßnahmen kommen können. Wenn ÄrztInnen es verordnen, überprüft die Kasse beim Antrag nicht mehr, ob die Reha medizinisch erforderlich ist. Bei einer geriatrischen Rehabilitation soll zudem die Höchstdauer zur Regeldauer erklärt werden - nämlich 20 Tage bei ambulanter Behandlung und drei Wochen bei stationärer Behandlung.