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Umfrage: 46 Prozent der Alleinerziehenden fühlt sich gestresst

Auch ohne die Zusatzbelastung der Coronakrise steht fast die Hälfte der Alleinerziehenden unter permanentem Druck. Das geht aus einer Forsa-Umfrage hervor.

Betreuung und Erziehung sind die größten Stressfaktoren

Auch ohne die Zusatzbelastung der Coronakrise steht fast die Hälfte der Alleinerziehenden unter permanentem Druck. Für 46 Prozent der getrennt lebenden Eltern bedeutet die Betreuung und Erziehung der Kinder den größten Stressfaktor, wie aus Zahlen einer Forsa-Umfrage im Auftrag der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Hannover hervorgeht.

Im Vergleich zu zusammenlebenden Eltern klagen Alleinerziehende demnach deutlich mehr über die Arbeitsbelastung im Haushalt und über Konflikte in der Familie. Insbesondere in finanziellen Fragen unterscheiden sich Paare von Alleinerziehenden: Während 41 Prozent der getrennt lebenden Eltern ihre finanzielle Situation als stressig empfinden, ist das nur bei 19 Prozent der zusammenlebenden Eltern der Fall.

Nach Angaben der KKH dürfte sich die Situation für Alleinerziehende in der kommenden Zeit verschärfen: Wegen der Coronakrise seien die Schulen und Kitas geschlossen. Insbesondere für alleinlebende Eltern werde es daher immer schwieriger, Familie, Haushalt und Beruf unter einen Hut zu bringen.

Zwei Drittel der Befragten von Schlafstörungen und Burnout betroffen

Diese Aufgabe führte schon vor den Zeiten des Coronavirus zu psychischen Symptomen bei Alleinerziehenden, wie aus den Forsa-Zahlen hervorgeht. So gaben fast zwei Drittel der Alleinerziehenden an, an Müdigkeit und Schlafstörungen, sowie an Erschöpfung und Burnout zu leiden. Auch rund die Hälfte der gemeinsam erziehenden Eltern gab an, davon betroffen zu sein.

Alleinerziehenden rät die KKH, auch in der Krisenzeit die Ruhe zu bewahren und flexible Lösungen mit den Arbeitgebern zu suchen. Sollte ein Kind erkranken, stünden alleinstehenden Müttern und Vätern bis zu 20 freie Tage zu. Eltern, die ihre Kinder gemeinsam erziehen, könnten sich jeweils bis zu zehn Tage freistellen lassen.