Umstrittene Beschränkungen beim Blutspenden für homosexuelle Männer sollen überprüft werden. Für den 3. November ist eine erste vorbereitende Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe vorgesehen, wie das Bundesgesundheitsministerium auf eine Frage des FDP-Abgeordneten Jens Brandenburg antwortete. Konkret geht es um eine Neubewertung der Vorgabe, dass Männer zwölf Monate nach dem letzten Sexualverkehr mit Männern von Blutspenden zurückgestellt werden. Geprüft werden soll demnach nun, diese Frist auf vier Monate zu verkürzen.
Brandenburg sagte: "Das pauschale Blutspendeverbot für homosexuelle Männer bröckelt, und das ist gut so." Vorgeschriebene Enthaltsamkeit von zwölf Monaten sei völlig überzogen und lebensfremd. Eine Verkürzung auf vier Monate sei ein Schritt in die richtige Richtung, aber immer noch ein diskriminierendes Pauschalurteil. "Nicht die sexuelle Identität, sondern tatsächliches Risikoverhalten soll den Ausschlag geben."
Der Arbeitsgruppe gehören Vertretende der Bundesärztekammer, des Bundesministeriums, des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts an. Hintergrund ist eine Richtlinie, dass Menschen ein Jahr lang von Blutspenden zurückgestellt werden, deren "Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko" etwa für HIV birgt. Genannt werden unter anderem Heterosexuelle mit oft wechselnden Partnern, Prostituierte und "Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben".
Eine im Mai in Kraft getretene Gesetzesänderung legt fest, dass die Bewertung von Risiken, die zu einer gruppenbezogenen Rückstellung von Blutspenden führen, im Fall neuer medizinischer, wissenschaftlicher und epidemiologischer Erkenntnisse zu überprüfen ist.