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Überfüllte Notaufnahmen: Bundesratsinitiative für Portalpraxen gestartet

Jeder Dritte in der Notambulanz ist gar kein Notfall. Das kostet Ärzte in Krankenhäusern wertvolle Zeit. Besserung verspricht sich Gesundheitsminister Garg von sogenannten Portalpraxen. Dazu startet Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative.

Deutliche Entlastungen für Krankenhäuser im Fokus

Jeder Dritte in der Notambulanz ist gar kein Notfall. Das kostet Ärzte in Krankenhäusern wertvolle Zeit. Besserung verspricht sich Gesundheitsminister Garg von sogenannten Portalpraxen. Dazu startet Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative.

Mithilfe einer Änderung des Sozialgesetzbuches will Schleswig-Holstein die Notfallversorgung von Patienten verbessern. Mit einer entsprechenden Initiative aus Kiel für sogenannte Portalpraxen befasst sich am 23. März der Bundesrat. "Mit unserer Initiative wollen wir die Voraussetzung für eine deutliche Entlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern erreichen", sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) am Donnerstag. Denn die Ärzte in den Ambulanzen müssen allzu oft Menschen behandeln, bei denen überhaupt kein Notfall vorliegt.

"Die ambulante Versorgung akuter Erkrankungen hat sich in den vergangenen Jahren mit einer jährlichen Steigerung von acht bis zehn Prozent in Richtung Krankenhäuser verschoben", sagte Garg. Jahr für Jahr behandeln allein die Ärzte im Bereitschaftsdienst im Norden rund 270.000 Patienten. Viele von ihnen haben keinen lebensbedrohlichen Behandlungsbedarf. "Inzwischen ist das in Notaufnahmen jeder Dritte", sagte Garg.

Eine Besonderheit sind in Schleswig-Holstein die 33 allgemeinmedizinischen Anlaufpraxen in den Krankenhäusern. Dort werden Patienten bis in den Abend ambulant versorgt. Garg will dieses System ausbauen. Portalpraxen sollen rund um die Jahr an 365 Tagen im Jahr für jeden offen sein und eine "Zuordnung zur adäquaten Versorgungsebene" vornehmen - sprich den Patienten entweder direkt ins Krankenhaus einliefern oder ihn ambulant behandeln. Ärzte sollen in jedem Fall eine medizinische Ersteinschätzung des Problems vornehmen.

Gesetzesänderung erforderlich

Doch dafür müssen Paragrafen des Sozialgesetzbuches V geändert werden. Noch vor zwei Jahren habe der Vorschlag keine Aussicht auf Erfolg gehabt, sagte Garg. "Jetzt bin ich vorsichtig optimistisch." Inzwischen sei auch "in anderen Bundesländern die Not so groß, das eine große Bereitschaft bestehe, neue Wege zu gehen". 

Gibt es am 23. März im Bundesrat keine Mehrheit, hofft Garg zumindest auf eine Experimentierklausel, um das Modell in Schleswig-Holstein testen zu können. 15 Millionen Euro stehen in den kommenden Jahren dafür bereit.

Unterstützung erhielt Garg für seinen Vorstoß von der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein. "Eine Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser bringe nur Vorteile", sagte Geschäftsführer Bernd Krämer. "Das ohnehin stark beanspruchte Klinikpersonal wird entlastet und die Wartezeiten in den Notfallambulanzen können deutlich sinken." Die Bundesratsinitiative komme zur rechten Zeit.