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TK verzeichnet weniger Fälle von Ärztepfusch

Die Techniker-Krankenkasse (TK) verzeichnete im vergangenen Jahr einen Rückgang bei der Zahl der Fälle, in denen Versicherte den Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers (“Ärztepfusch

Die Techniker-Krankenkasse (TK) verzeichnete im vergangenen Jahr einen Rückgang bei der Zahl der Fälle, in denen Versicherte den Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers (“Ärztepfusch”) meldeten.

Nach 4.020 Fällen im Jahr 2014 waren es 2015 nur noch 3.275, wie aus einer Erhebung der gesetzlichen Krankenkasse hervorgeht. Krankenkassen übergreifend wurden 2014 vom Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 14.660 Verdachtsfälle aufgelistet, aber nur in rund einem Viertel hat sich der Verdacht bestätigt. Schätzungen gehen jedoch von einer hohen Dunkelziffer aus.

Bei der TK betrafen besonders viele Meldungen bezüglich Ärztepfusch den chirurgischen Bereich. Hier wurden der Krankenkasse zufolge 1.204 Fälle gemeldet. Bei Zahnmedizinern gab es 387 Verdachtsfälle, gefolgt von den Orthopäden mit 194 und den Allgemeinmedizinern mit 192 Verdachtsfällen. Im vergangenen Jahr forderte die TK von Ärzten und Kliniken 14 Millionen Euro für Folgekosten von Falschbehandlungen zurück.

Mit Abstand die meisten Behandlungsfehler verzeichnete die Kasse im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Hier sanken die Verdachtsfälle von 989 auf 848. An zweiter Stelle dieser Rangliste steht Bayern mit 405 Fällen. Am wenigsten Fälle haben die Länder mit den wenigsten Einwohnern: Bremen (22/2014: 33) und Saarland (23/2014: 41). Davor liegen die fünf neuen Bundesländer.

Nicht jeder Verdacht entpuppt sich als Fehler

Der Medizinrechtsexperte der TK, Christian Soltau, stellt jedoch klar: “Längst nicht jeder Verdachtsfall entpuppt sich tatsächlich als Fehler. Oftmals handelt es sich auch um einen schicksalhaften Verlauf, wobei der Unterschied für den Patienten nur schwer erkennbar ist.” Die Bundesärztekammer und Gesundheitsministerium mahnen immer wieder eine offene Fehlerkultur an, statt plakativer Pfusch-Vorwürfe gegen Ärzte.

Allerdings sei andererseits davon auszugehen, “dass hinter den gemeldeten Fällen auch noch eine Dunkelziffer liegt – etwa weil viele nicht wissen, an wen sie sich wenden können”, erläuterte Soltau. Grundsätzlich kann jeder gegen seinen Arzt klagen. Schätzungen über die bundesweite Zahl der Behandlungsfehler reichten nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom vergangenen Jahr von jährlich 40.000 bis 170.000.

Von den etwa 14.660 dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) gemeldeten Behandlungsfehlern hat sich in 74 Prozent der Fälle der Verdacht nicht bestätigt. In 26 Prozent der Fälle konnte ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden, zum überwiegenden Teil mit Schadensfolgen.

Text: V. Thoms mit dpa
Foto: dpa