Die Entfernung von Tätowierungen mittels Laser sollen künftig nur noch Fachärzte vornehmen dürfen. Das Bundesumweltministerium hat hierzu eine Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts erarbeitet. Nach Angaben des Ministeriums soll diese Regelung zum 31. Dezember in Kraft treten. Zuvor müsse diese noch vom Kabinett beschlossen werden und die Zustimmung des Bundesrates bekommen.
Die Lasergeräte für das Entfernen von Tattoos könnten bislang "von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist, obwohl derartige Anwendungen mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die zu behandelnden Personen verbunden sind", sagte eine Ministeriumssprecherin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Diese Regelungslücke solle geschlossen werden. "Denn auch wenn die Laseranwendung aus kosmetischen Gründen erfolgt, ist bei der Durchführung fachärztliche Expertise erforderlich."
Nach einer Studie des Forschungsinstituts Aproxima im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) haben sich mehrere Zehntausend Menschen in Deutschland schon mal ein Tattoo mit Laser entfernen lassen. Der Studie zufolge kommt es allgemein bei Laserbehandlungen in mehr als jedem sechsten Fall zu bleibenden Nebenwirkungen. Dazu gehören etwa Hell- und Dunkelfärbungen der Haut, aber auch Narben. In rund 40 Prozent der Anwendungen treten vorübergehende Nebenwirkungen auf, etwa Rötungen.