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Tarifvertrag: Einigung zwischen Charité und Marburger Bund

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin und der Marburger Bund haben sich jetzt auf ein gemeinsames Eckpunktepapier verständigt, das die Basis für einen künftigen Tarifvertrag für Ärzte an der Charité ist. In einer konstruktiven Verhandlungsrunde konnte damit ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden.

Neue Gehaltsstufen und strukturelle Entwicklungs-möglichkeiten

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin und der Marburger Bund haben sich jetzt auf ein gemeinsames Eckpunktepapier verständigt, das die Basis für einen künftigen Tarifvertrag für Ärzte an der Charité ist. In einer konstruktiven Verhandlungsrunde konnte damit ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden.

Die wichtigsten Festlegungen des Eckpunktepapiers sind eine lineare Entgelterhöhung in drei Stufen um insgesamt fünf Prozent und eine Erweiterung der Tabellenstruktur bis zum 30. September 2019. Dabei wird in der Entgeltgruppe der Ärzte (Ä1) rückwirkend eine bisher nicht vorhandene Stufe vier zum 1. April 2017 eingeführt, die ab dem vierten Dienstjahr in Kraft tritt. Auch die Entgeltgruppe der Oberärzte (Ä3) wird in der Stufe drei deutlich aufgewertet. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht ausschließlich in der Patientenversorgung tätig sind und deren wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt, werden durch die Einführung einer siebten Stufe strukturelle Entwicklungsmöglichkeiten in der Entgeltgruppe der Ärzte geschaffen. Diese tritt ab dem elften Jahr in Kraft.

"Die Umsetzung des Ergebnisses stellt zwar eine Herausforderung für die wirtschaftliche Balance der Charité dar, gleichzeitig verschafft uns die lange Laufzeit jedoch ausreichend Planungssicherheit", erklärt Prof. Dr. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité. Darüber hinaus wurde die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen und deren Kostenübernahme durch die Charité tariflich festgelegt. Als Teil einer verbesserten Willkommenskultur wurde zudem ein Einführungstag vereinbart, der neue Beschäftigte mit den Prozessen und Abläufen der Charité vertraut machen soll.

Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmungen beider Parteien, welche bis Ende Juli 2017 erfolgen soll.