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Synkope: Versorgungslücke dank fehlender Vergütung

Jeder zweite Mensch erleidet im Laufe seines Lebens eine Synkope. Europäische Leitlinien empfehlen zur sicheren und raschen Diagnostik implantierbare Ereignisrekorder. Diese können derzeit aber bei gesetzlich versicherten PatientInnen nicht leitliniengerecht angewendet werden, da sie nicht erstattet werden.

Wenn leitliniengerechte Versorgung am Geld scheitert

Jeder zweite Mensch erleidet im Laufe seines Lebens eine Synkope, eine kurze Ohnmacht, deren Ursache nicht selten Herzrhythmusstörungen sind. Europäische Leitlinien empfehlen zur sicheren und raschen Diagnostik implantierbare Ereignisrekorder. Diese Ereignisrekorder können derzeit jedoch bei gesetzlich versicherten PatientInnen nicht leitliniengerecht angewendet werden, da sie nicht erstattet werden.

Synkopen sind ein häufig auftretendes Problem. In den meisten Fällen handelt es sich um sogenannte Reflexsynkopen oder vasovagale Synkopen, die meist harmlos sind. "Davon abzugrenzen – und das macht die Diagnostik kompliziert – sind Synkopen, die durch kardiale Erkrankungen entstehen, allen voran durch bradykarde oder tachykarde Rhythmusstörungen", so Prof. Dr. med. Wolfgang von Scheidt, der federführende Autor des deutschen Kommentars zu der europäischen Leitlinie Diagnostik und Management von Synkopen. "Die Ursachen können für die PatientInnen lebensgefährlich sein. Die Synkope von heute kann der plötzliche Herztod von morgen sein."

Ereignisrekoder sind für eine effektive Diagnostik von Synkopen unerlässlich

PatientInnen, bei denen die Ursache für ihre wiederkehrenden Ohnmachten in einer Störung des Herzrhythmus vermutet wird, erhalten ein Langzeit-EKG, um die Rhythmusstörung identifizieren und wirkungsvoll behandeln zu können. Da ein Langzeit-EKG aber nur bei 4% der PatienInnten ein Ergebnis erfasst, empfiehlt die Leitlinie, es nur bei PatientInnen anzuwenden, die häufiger als einmal pro Woche eine Synkope erleiden.

Das international etablierte diagnostische Verfahren zum Nachweis der bei Synkopen zugrundeliegenden Rhythmusstörungen ist der implantierbare Ereignisrekorder. Es handelt sich hierbei um einen kleinen Chip, der innerhalb weniger Minuten unter die Haut implantiert werden kann und über drei Jahre hinweg den Herzrhythmus aufzeichnet. "Sollte also Wochen oder Monate nach der Implantation die nächste Ohnmacht auftreten, kann der Ereignisrekorder ausgelesen werden und offenbart den Herzrhythmus zum Zeitpunkt der Synkope", erklärte von Scheidt.

Mangelnde Vergütung von Implantation und Nachsorge führt zur Unterversorgung

Obwohl der klinische Nutzen der Detektion von selten und unregelmäßig auftretenden Herzrhythmusstörungen mit implantierten Ereignisrekordern durch zahlreiche Studien und Metaanalysen belegt ist, besteht in Deutschland bezüglich der Versorgung mit den Rekordern eine von ärztlicher und Patientenseite unerträgliche Situation. "Leider wird die Implantation eines Ereignisrekorders bisher von den Krankenkassen als letzter Schritt in der Diagnostik angesehen.

In der Realität muss, damit die Implantation vergütet wird, eine lange Diagnostikkaskade vorweggehen, die bei weiten Teilen dieser PatientInnen unnötig ist, beispielsweise neurologische Untersuchungen. Eine ambulante Implantation wird derzeit sogar überhaupt nicht vergütet, obwohl der Eingriff ambulant sehr gut und gefahrlos durchgeführt werden kann. Von Scheidt resümierte: "Die Vorgaben der Krankenkassen widersprechen der Leitlinienempfehlung.“

Doch nicht nur die Vergütung der Implantation ist unzureichend. Die Nachsorge kann derzeit überhaupt nicht abgerechnet werden. Die Ereignisrekorder müssen nämlich idealerweise telemedizinisch nachgesorgt werden. Die mangelnde Vergütungssituation sowohl von Implantation als auch von Nachbetreuung führt allerdings häufig dazu, dass die Ereignisrekorder gar nicht erst eingesetzt werden können.

Durch die genannten Sachverhalte besteht in Deutschland eine Unterversorgung von PatientInnen mit Herzrhythmusstörungen und Synkopen. Eine leitliniengerechte Diagnosestellung und Initiierung von zum Teil lebenswichtigen Therapien ist daher in vielen Fällen nicht möglich und erhöht das Risiko der PatientInnen, Folgeerkrankungen zu erleiden oder zu versterben.