85 Prozent der deutschen Beamten sind privat versichert. Würde für sie dieselbe gesetzliche Krankenversicherungspflicht gelten wie für Arbeitnehmer, könnten die öffentlichen Haushalte bis 2030 um angeblich bis zu 60 Milliarden Euro entlastet werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie Bertelsmann Stiftung, die sich für eine Abschaffung der Beihilfe für Beamte ausspricht.
Welche finanziellen Auswirkungen hat es, wenn die Versicherungspflicht, wie sie für Arbeitnehmer gilt, auf Beamte ausgedehnt wird? Diese Frage steht im Fokus der neuen Studie der Bertelsmann Stiftung. Die Hauptergebnisse: Von den derzeit gut drei Millionen privat versicherten Beamten und Pensionären wären zwei Drittel versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Weitere 21 Prozent würden aus finanziellen Gründen freiwillig in die GKV wechseln. Insgesamt wären dann neun von zehn Beamten gesetzlich versichert. Den Bund würde das im ersten Jahr um 1,6 und die Länder um 1,7 Milliarden Euro entlasten. Bis 2030 würden die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern insgesamt mehr als 60 Milliarden Euro einsparen.
Die Länder müssten zwar für ihre gesetzlich versicherten Beamten den üblichen Arbeitgeberbeitrag zahlen, das wäre aber sowohl im Bund als auch bei den meisten Ländern weniger, als das, was sie derzeit für die steuerfinanzierte Beihilfe ausgeben. Je höher der Anteil der Pensionäre an den Beihilfeempfängern, desto umfangreicher die Einsparungen, weil in dieser Altersgruppe die meisten Krankheitskosten anfallen. Auf lange Sicht würden 13 von 16 Bundesländer entlastet werden – nur Sachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern würden geringfügig belastet (siehe Grafik „Netto- be- und -entlastung in Bund und Ländern bis 2030 in Milliarden Euro“). Für Nordrhein-Westfalen summieren sich die Einsparungen bis 2030 hingegen auf 9,9, für Bayern auf 7,7, für Baden-Württemberg auf 6 und für Rheinland-Pfalz auf 3,5 Milliarden Euro. „Wenn Beamte sich auch pflichtversichern müssten, würden nicht nur die meisten Länder finanziell profitieren, sondern auch der Bund. Das wäre eine Entlastung für jeden Steuerzahler“, sagt Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung.
Im Jahr 2014 gab der Bund 4,5 Milliarden Euro für die Beamtenbeihilfe aus; die Länder mussten dafür im selben Jahr 7,4 Milliarden Euro aufbringen. Die Studie prognostiziert, dass bis 2030 die jährlichen Ausgaben des Bundes um 46 Prozent (auf 6,6 Milliarden Euro), die der Länder sogar um 83 Prozent (auf 13,6 Milliarden Euro) ansteigen werden. „Angesichts der Schuldenbremse muss der Ausstieg aus dem Beihilfesystem für Beamte eingeleitet werden. Je konsequenter die gesetzliche Versicherungspflicht umgesetzt wird, desto positiver sind die Effekte für die öffentlichen Haushalte“, sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung. Neben der privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren derzeit vor allem niedergelassene Ärzte in Regionen mit hohem Beamtenanteil vom bestehenden Versorgungssystem. Denn Leistungen für privat Versicherte werden nach der privaten Gebührenordnung im Durchschnitt 2,6-mal besser vergütet als bei gesetzlich Versicherten.
Die Studie hat auch die Auswirkungen der Krankenversicherungspflicht für Beamte auf die GKV berechnet: Den zusätzlichen Ausgaben für die Versorgung der Beamten und Pensionäre in Höhe von knapp 12 Milliarden Euro stünden Mehreinnahmen durch Beiträge von über 15 Milliarden Euro gegenüber – insgesamt ein positiver Saldo von 3,4 Milliarden Euro. Von einer Einführung der Krankenversicherungspflicht für Beamte würden somit alle gesetzlich Versicherten profitieren. Ihr Beitragssatz könnte um 0,34 Prozentpunkte gesenkt werden. „Unter dem Strich würde unser Krankenversicherungssystem somit gerechter und nachhaltiger“, sagt Mohn.
Die vom Berliner IGES Institut durchgeführte Studie basiert primär auf Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP). Im Zusammenhang mit der Analyse der langfristigen Auswirkungen wurden darüber hinaus weitere Daten der Statistischen Bundes- und Landesämter sowie der Finanzministerien der Länder und Landesrechnungshöfe in Bezug auf die einzelnen Beihilfeträger verwendet.