Bei der ärztlichen Versorgung in Stadt und Land bestehen weiterhin erhebliche Ungleichgewichte – zum Nachteil der ländlichen Regionen. Daran habe auch die vor zwei Jahren in Kraft getretene Bedarfsplanung nichts geändert, nach der Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen die Verteilung der Arztpraxen festlegen sollen. Dies ergab eine Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Planung weicht danach weiterhin bis zu 70 Prozent vom tatsächlichen Versorgungsbedarf ab.
Laut Studie praktiziert zum Beispiel die Hälfte aller Psychotherapeuten in Großstädten, obwohl hier nur ein Viertel der Bevölkerung lebt. Auch die Praxen der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Orthopäden, Nervenärzte und Urologen konzentrieren sich demnach in den Städten. “Die Folge: Es mangelt auf dem Land an Fachärzten, die wohnortnah verfügbar sein sollten.”
Hintergrund ist die Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, des obersten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen. Sie schreibt vor, dass auf einen Psychotherapeuten in der Großstadt 3079 Einwohner kommen, in ländlichen Regionen 5953 Einwohner, also fast doppelt so viele. Nervenärzte sollen auf dem Land sogar 127 Prozent mehr Menschen versorgen als ihre Kollegen in der Stadt. Begründet wird dies damit, dass Ärzte in Städten Patienten aus dem Umland mitversorgen sollen.
Die Bertelsmann-Stiftung kommt angesichts der Studie zu dem Schluss, dass der Planung Faktoren wie die Krankheitsbelastung einer Region etwa aufgrund vieler älterer Menschen oder die sozialen Strukturen und Einkommensverhältnisse zugrunde gelegt werden sollten.
Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann-Stiftung, erläuterte: “Die derzeitige Planung lässt den Menschen auf dem Land keine andere Wahl, als sich in der Stadt behandeln zu lassen. (…) Der von uns entwickelte Bedarfsindex stellt ein pragmatisches Modell dar, das die relevanten Faktoren berücksichtigt.”
Die Ärzte-Verteilung in Stadt und Land ist auch ein Schwerpunkt des Versorgungsstärkungsgesetzes, das an diesem Mittwoch Thema bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss ist. Das Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) war Anfang März in erster Lesung im Bundestag.
Es sieht unter anderem bei der Vergütung stärkere Anreize vor, um Ärzte für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu gewinnen. In überversorgten Gebieten soll künftig eine Praxis nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten sinnvoll ist. Die Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen vor Ort.
Text und Foto: dpa /fw