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Streitthema Notfallversorgung - Kliniken, Ärzte und Kassen im Clinch

Die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten ist ein Dauerärgernis. Jetzt erhitzt eine Neuregelung zur Notfallversorgung erneut die Gemüter.

Erfassung und Diagnose in nur zwei Minuten?

Die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten ist ein Dauerärgernis. Jetzt erhitzt eine Neuregelung zur Notfallversorgung erneut die Gemüter.

Die Erstversorgung von Patienten in den Notfallambulanzen der Kliniken sorgt für neuen Streit zwischen Krankenhäusern, Kassenärzten und Krankenkassen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) beklagt einen massiven Zeitdruck bei der ersten Abklärung von Notfallpatienten. "In zwei Minuten soll die verwaltungsmäßige Erfassung der Patienten stattfinden und ein Mediziner Zeit haben, um eine Diagnose zu stellen, die medizinisch korrekt und auch rechtssicher ist", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum der Deutschen Presse-Agentur.

Hintergrund ist, dass seit 1. April 2017 eine neue Regelung zum Notfall- und Bereitschaftsdienst gilt. Besonders strittig ist die sogenannte Abklärungspauschale. Dabei entscheidet ein Arzt, ob der Notfallpatient zu einem niedergelassenen Arzt geschickt werden kann, oder ob er weiter stationär im Krankenhaus behandelt werden muss. Die Pauschale wird tagsüber mit 4,74 Euro honoriert und nachts mit 8,42 Euro.

Diese Gebührenziffern deckten offiziell nur zwei Minuten ab, argumentierte Baum. "Medizin in einer Zeitspanne, die nicht für ein hartgekochtes Ei reicht, das kann nicht im Sinne von Ärzten sein. Im Sinne von Patienten ist es sicherlich nicht." Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nannten diese Darstellung "ausgemachten Unsinn".

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, sagt, dass "die Krankenhauslobby in diesem Streit Patienten und Ärzte mit ihren Schreckensmeldungen verunsichert", sei ärgerlich. "Der Streit zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten um ambulante Behandlungen darf nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden. Wir brauchen funktionierende Modelle der Zusammenarbeit."

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, erläuterte der dpa, wenn in einer ersten Abklärung entschieden werden kann, ob ein Patient auch ambulant von einem niedergelassenen Arzt behandelt werden kann, entlaste das die Notfallambulanzen. Die Ärzte dort hätten dann mehr Zeit für die "echten" Notfälle. "Für diese Abklärung hat es bisher keine Honorierung gegeben." Seit 1. April gebe es nun genau für diese Abklärung Geld.

Baum sagte weiter, die Ärzte "werden sich sicherlich nicht nach zwei Minuten umdrehen, wenn sie keine Klarheit haben. Der Druck ist aber natürlich extrem, den insbesondere die Krankenkassen hier ausüben." Letztlich würden die Kliniken in eine ethische Falle und in Verluste getrieben. "Sie erbringen alle erforderlichen Leistungen für die Patienten und die Kassen sparen zugunsten ihrer Milliardenüberschüsse."