Asylsuchende sind nach Verlassen der Erstaufnahme über die Sozialverwaltung der Kommunen krankenversichert. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht dabei “Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände” vor. Dies entspricht einem reduzierten Umfang der regulären kassenärztlichen Leistungen. Die Ärzte rechnen ihre Leistungen für Asylbewerber über die Kassenärztliche Vereinigung ab. Die Kosten werden von der Kommune übernommen, in der die Flüchtlinge untergebracht sind.
Anfang Februar unterzeichneten das rheinland-pfälzische Sozial- und Gesundheitsministerium sowie zehn Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Demnach erstatten die Landkreise und Städte den Kassen die Leistungen für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die entstehenden Verwaltungskosten tragen die Kommunen zusätzlich einen Satz von acht Prozent der Kosten für die medizinische Leistung.
“Das ist viel zu teuer”, kritisiert der Geschäftsführende Direktor des Landkreistags, Burkhard Müller. Zudem gebe es technische Probleme, um über die Karte sicherzustellen, dass Asylbewerber nur Anspruch haben, akute Erkrankungen und Schmerzen behandeln zu lassen – während die elektronische Gesundheitskarte der sonstigen Kassenpatienten einen größeren Leistungsumfang ermöglicht. Wie der Landkreistag hat auch der Städtetag empfohlen, die Gesundheitskarte für Flüchtlinge nicht einzuführen. In Pirmasens, dessen Oberbürgermeister Bernhard Matheis (CDU) Präsident des Städtetags ist, lehnte der Stadtrat vor einer Woche die Einführung der Karte ab. “Wir haben eine sehr präzise Rechnung eröffnet und kommen zu dem Schluss, dass es vier bis fünf Mal teurer wäre, wenn man die Gesundheitskarte einführen würde”, sagt Matheis.
Kompromissbereiter zeigt sich der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. “Wir lehnen das nicht grundsätzlich ab, aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen”, sagt die Sprecherin des Kommunalverbands. So könnte die Gesundheitskarte die Verwaltung der Kommunen entlasten, wenn nicht mehr für jeden Arztbesuch ein Gesundheitsschein ausgestellt werden müsse. “Wir haben aber das Problem, dass die Verwaltungskosten sehr hoch sind.” Die Kritik am Behandlungsschein für Flüchtlinge wendet sich vor allem dagegen, dass Sachbearbeiter der Verwaltung eine Entscheidung zur Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung treffen müssen, für die sie eigentlich keine Sachkenntnis besitzen. Außerdem wird bemängelt, dass die Vorlage der Papierscheine in den Arztpraxen mit dem unnötigen Eintippen von Daten verbunden ist, die sich elektronisch viel einfacher übermitteln lassen.
Der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen tritt für eine bundeseinheitliche Regelung ein und will erreichen, dass “auch die Kostenverantwortung beim Bund liegt”. Nur so lasse sich “eine von Land zu Land und von Kommune zu Kommune unterschiedliche Praxis und die Entstehung eines Flickenteppichs” vermeiden, sagt Sozial- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).
Für eher gering hält auch die Barmer GEK die Chancen für die Umsetzung der Gesundheitskarte in Rheinland-Pfalz. Unterdessen hat der Landesflüchtlingsrat die Einführung der Gesundheitskarte für alle Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern gefordert. Diese öffne den Menschen den direkten Weg zum Arzt, ohne zuvor eine Erlaubnis bei Behörden einholen zu müssen, hieß es.
Text: esanum/dpa
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