Staatsanwaltschaft fordert 8 Jahre Haft und Berufsverbot für Neurochirurgen Logo of esanum https://www.esanum.de

Staatsanwaltschaft fordert 8 Jahre Haft und Berufsverbot für Neurochirurgen

Ein Neurochirurg in Rostock soll eine Frau aus reiner Gewinnsucht zu einer überflüssigen Operation überredet haben. Der Eingriff ging schief. Dafür soll er nun ins Gefängnis.

Eingriff aus reiner Gewinnsucht

Ein Neurochirurg in Rostock soll eine Frau aus reiner Gewinnsucht zu einer überflüssigen Operation überredet haben. Der Eingriff ging schief. Dafür soll er nun ins Gefängnis.

Wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Rostock acht Jahre Gefängnis und lebenslanges Berufsverbot für einen Rostocker Neurochirurgen gefordert. Sie sah es am Montag als erwiesen an, dass der 56-jährige Mediziner 2010 eine Patientin zu einer unnötigen Hals-Operation überredet und diese zudem extrem fehlerhaft ausgeführt hat. Der Arzt habe mit der Operation vor allem Geld verdienen wollen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die inzwischen 47 Jahre alte Frau aus der Nähe von Neubrandenburg ist seitdem dauerhaft krank und berufsunfähig.

Operation wurde falsch durchgeführt

Die Patientin hatte sich 2010 an den Arzt gewandt, weil sie nach einem Autounfall im Jahr 2003 immer noch an Halsbeschwerden litt. Nach verschiedenen Untersuchungen riet der Mediziner ihr, zwei Halswirbel operativ versteifen zu lassen, da möglicherweise von dem Unfall eine unentdeckte Fraktur übriggeblieben sei.

Nach Ansicht von zwei medizinischen Gutachtern war diese Operation nicht nötig. Zudem setzte der Angeklagte mehrere Schrauben, mit dem ein Implantat befestigt wurde, an den falschen Stellen und teilweise zu tief ein. Die Frau musste später zwei weitere Male operiert werden, um die negativen Folgen des ersten Eingriffs zu lindern.

Arzt wirft Patientin Geltungssucht vor

Der Arzt hatte die Vorwürfe während des Prozesses, der im April 2018 begonnen hatte, bestritten. Er stand dazu, dass die Operation notwendig war und ordnungsgemäß von ihm erledigt wurde. Er unterstellte der Patientin, die als Nebenklägerin am Prozess beteiligt ist, aus Geltungssucht gegen ihn vorzugehen.

Wegen Abrechnungsbetrugs in Höhe von mehr als einer Million Euro gegenüber den Krankenkassen war der Arzt bereits 2014 zu vier Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dieses Strafmaß wurde zum Teil in der neuen Strafforderung der Staatsanwaltschaft berücksichtigt. Die Nebenklägerin forderte neun Jahre und sechs Monate Haft. Das Plädoyer der Verteidigung wird für den 9. Oktober, das Urteil für den 18. Oktober erwartet.