Für einen ehemaligen Chefarzt, der am Klinikum Bamberg mehrere Frauen vergewaltigt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe von 15 Jahren Haft gefordert. Die Anklage habe sich im Verlauf des Prozesses noch verschärft, wie ein Sprecher des Landgerichts Bamberg am Mittwoch erklärte. Staatsanwalt Bernhard Lieb werfe dem 51-Jährigen nun vor allem schwere Vergewaltigung vor, zunächst war es in der Anklageschrift um einfache Vergewaltigung gegangen. Zudem verlangte der Staatsanwalt ein lebenslanges Berufsverbot für den früheren Chefarzt für Gefäßmedizin.
Der Angeklagte soll demnach zwölf Frauen in der Klinik missbraucht und teilweise vergewaltigt haben. Zudem machte er laut Anklage die Patentochter seiner Frau betrunken und filmte sie heimlich in einem Hotelzimmer, als sie auf dem Bett lag, teilweise nur in BH und Slip. Damit habe er den höchstpersönlichen Lebensbereich der jungen Frau verletzt. Die jüngste Frau war 17, die älteste 28 Jahre alt.
Das äußere Geschehen im Fall der Patentochter seiner Frau hatte der Angeklagte im Prozess eingeräumt. Ansonsten aber bestreitet der 51-Jährige, der seit April 2015 vor Gericht steht, die Vorwürfe – insbesondere eine sexuelle Motivation. Er sagt, er habe an den Frauen im Klinikum neue Behandlungsmethoden gegen Beckenvenen-Thrombosen erproben wollen.
Die Taten soll der Arzt, der in seinem Fach hoch angesehen gewesen war, von 2008 bis 2014 begangen haben. Die Gesamtstrafe von 15 Jahren wegen schwerer Vergewaltigung sieht der Staatsanwalt als gerechtfertigt an, weil der Angeklagte bei seinen mutmaßlichen Taten ein Betäubungsmittel verwendet habe, um einen möglichen Widerstand der Frauen zu überwinden.
Lieb beschrieb den Arzt als überdurchschnittlich intelligent – zugleich habe er sich für unangreifbar gehalten. Dem Staatsanwalt zufolge nutzte er das Vertrauen aus, das die Frauen ihm als Arzt schenkten, und behauptete, ihnen für eine Ultraschall-Untersuchung von Blutgefäßen ein Kontrastmittel zu spritzen.
Tatsächlich habe er sie aber betäubt, um sie zu missbrauchen und ihren Intimbereich zu filmen und zu fotografieren. In einigen Fällen soll er sich auch mit Sex-Spielzeug an den Frauen vergangen haben – dies begründet für die Anklagebehörde den Vorwurf der Vergewaltigung.
Für den Angeklagten spricht aus Sicht der Staatsanwaltschaft etwa, dass er nicht vorbestraft sei und sich kooperativ gezeigt habe. Gegen ihn spreche aber, dass ein vollumfängliches Geständnis fehle und er seine ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt habe.
Der Staatsanwalt hielt sein Plädoyer unter Ausschluss der Öffentlichkeit, darauf folgten ebenfalls nicht-öffentlich die Schlussvorträge der Nebenklage-Vertreter. Das Plädoyer der Verteidigung wird für den 5. Oktober erwartet. Ein Urteil könnte am 12. Oktober gesprochen werden.