Für ungewollt kinderlose Paare ist künstliche Befruchtung oft der einzige Weg. In Sachsen hilft der Staat mit Geld, wenn es mit dem Nachwuchs nicht klappen will - immer häufiger.
In Sachsen nehmen immer mehr Paare mit unerfülltem Kinderwunsch staatliche Zuschüsse für künstliche Befruchtungen in Anspruch. Allein im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Sozialministeriums in Dresden 1.594 Kinderwunsch-Behandlungen bezuschusst - mit insgesamt knapp 750.000 Euro. Damit erhöhte sich die Förderung gegenüber 2014 um gut ein Fünftel. 2017 wurden nach der Statistik 1.278 Paare finanziell unterstützt, drei Jahre zuvor waren es 1.011. Die Zuschüsse gibt es seit 2009 für Ehepaare und Lebensgemeinschaften von Männern und Frauen. Eine künstliche Befruchtung kann je nach Methode mehrere Tausend Euro kosten.
Bisher gibt es in Sachsen 8.100 staatlich geförderte Versuche, Nachwuchs zu bekommen. Eine Erfolgsstatistik existiere nicht, wie ein Ministeriumssprecher sagt. Seit der Gesundheitsreform 2004 bezahlen gesetzliche Krankenkassen die Behandlungen nur noch zur Hälfte und ab dem vierten Versuch gar nicht mehr. Sachsen war das erste Bundesland, das Betroffene durch Übernahme eines Teils der Kosten entlastete. Seit 2013 beteiligt sich der Bund an dem Förderprogramm - mit bis zu einem Viertel des Eigenanteils.
Der Zuschuss aus dem Landeshaushalt ist nach Art und Anzahl der Behandlungen gestaffelt. Gefördert werden bis zu vier Versuche. "Ein unerfüllter Kinderwunsch kann eine große Belastung für Paare sein und darf nicht am Geld scheitern", sagt Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU). Der Freistaat helfe aus Überzeugung, Paaren den Wunsch nach eigenen Kindern zu erfüllen. "Nicht immer verläuft die erste oder die folgende Behandlung erfolgreich", sagt ihr Sprecher. Wie viele Versuche unternommen werden, entscheiden die Betroffenen.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden in Sachsen rund ein Viertel mehr Behandlungen gefördert. "Erkenntnisse über die Ursachen hierfür liegen nicht vor", ergänzte der Sprecher. Es handele sich um eine sehr persönliche Entscheidungen der Paare. Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkasse variierten aber häufig und seien 2017 teilweise gekürzt worden. 2018 stehen 757.000 Euro im Landeshaushalt für Kinderwunschbehandlungen zur Verfügung - fast 10.000 Euro mehr als im Vorjahr.