Der für Gesundheitspolitik zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach forderte am Dienstag in Berlin, die Arbeitnehmer könnten die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nicht allein tragen. Er wies darauf hin, dass die Reformen der großen Koalition von Union und SPD Mehrkosten bedeuteten, etwa für die Krankenpflege, für eine bessere Versorgung der ländlichen Regionen mit Ärzten oder für Kliniken.
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung setzt sich seit Jahresbeginn zusammen aus einem allgemeinen, festen Bestandteil von 14,6 Prozent, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlen, sowie einem Zusatzbeitrag. Diesen müssen die Kassen je nach Finanzlage regelmäßig neu bestimmen, er wird allein von den Arbeitnehmern aufgebracht. Für das laufende Jahr wird mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten gerechnet.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechnet angesichts steigender Defizite der Kassen zum Jahreswechsel mit einem Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 bis 0,3 Beitragssatzpunkte. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 Euro entsprächen 0,3 Punkte einer Mehrbelastung von 9 Euro.
Text: dpa /fw