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Spahn legt Gesetzesentwurf zu Patienten-Steuerung bei Notfällen vor

Wenn ihnen plötzlich unwohl wird, gehen manche lieber gleich ins Krankenhaus. In Notaufnahmen führt das zu Stress und langem Warten. Der Minister will gegensteuern und konkretisiert nun seine Pläne.

Die richtige Versorgung sicherstellen

Wenn ihnen plötzlich unwohl wird, gehen manche lieber gleich ins Krankenhaus. In Notaufnahmen führt das zu Stress und langem Warten. Der Minister will gegensteuern und konkretisiert nun seine Pläne.

Bei Notfällen sollen PatientInnen künftig besser in die passende Versorgung gelotst werden – und seltener in überfüllten Rettungsstellen von Kliniken warten. Darauf zielen Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der nun einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt hat. "Die BürgerInnen müssen sich im Notfall darauf verlassen können, dass sie schnell und gut versorgt werden", sagte der CDU-Politiker.

Zusammenarbeit zwischen 112 und 116 117 vorgesehen

Vorgesehen ist zum einen ein gemeinsames telefonisches Leitsystem, für das die Rettungsleitstellen mit der Notrufnummer 112 und der ärztliche Bereitschaftsdienst mit der Nummer 116 117 zusammenarbeiten sollen. Zudem sollen in Kliniken zentrale Anlaufstellen je nach Dringlichkeit des Anliegens über die passende Behandlung entscheiden.

Der Entwurf sieht einige Änderungen im Vergleich zu ersten Plänen aus dem Sommer vor. So sollen die Länder die Zuständigkeit für die Organisation des Rettungsdienstes behalten. Damit soll eine zunächst für die Reform ins Auge gefasste Grundgesetzänderung nicht mehr nötig sein. Zudem sind keine gemeinsamen Leitstellen der Nummern 112 und 116 117 mehr vorgesehen – aber eine verbindliche, digital vernetzte Kooperation.

Mehr als Hälfte der PatientInnen in Notaufnahmen fällt nicht unter Definition eines Notfalls

Hintergrund ist, dass nicht nur in großen Städten mehr und mehr PatientInnen direkt in Notaufnahmen gehen, statt zum Beispiel zu BereitschaftsärztInnen – obwohl sie längst nicht immer in akuter Not sind. Wie es aus dem Ministerium heißt, fällt nach Studiendaten mehr als die Hälfte der PatientInnen in Notaufnahmen eigentlich nicht unter die Definition eines medizinischen Notfalls. Auch bei Fahrten von Rettungswagen handelt es sich teils nicht um NotfallpatientInnen. Die Reform zielt deswegen auf eine stärkere Verzahnung und Steuerung.

Wenn PatientInnen anrufen, sollen sie künftig sowohl unter der 112 als auch der 116 117 eine erste Einschätzung bekommen und in die passende Versorgungsebene geschickt werden: ins Krankenhaus, eine Bereitschaftspraxis oder auch in eine ganz normale Sprechstunde am nächsten Morgen. Medizinische Notfalldaten sollen künftig digital erfasst und in Echtzeit für die weitere Versorgung übertragen werden.

Künftig weniger Krankenhäuser, die für Nottfälle eingerichtet sind

Wenn PatientInnen ins Krankenhaus gehen, soll es an bestimmten Kliniken "integrierte Notfallzentren" geben – nicht nur als Option, wie schon in manchen Krankenhäusern praktiziert. Dort arbeiten rund um die Uhr BereitschaftsärztInnen und KlinikärztInnen mit einem zentralen Empfang, der jeweils über die passende Behandlung entscheidet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von ÄrztInnen, Krankenkassen und Kliniken hatte bereits ein Konzept beschlossen, wonach es künftig voraussichtlich weniger Krankenhäuser geben dürfte, die für Notfälle eingerichtet sind – sie sollen dafür aber eine angemessene Betreuung garantieren. Von 1.748 Häusern sollen demnach noch 1.120 entsprechende Zuschläge bekommen, es könnten also 628 Krankenhäuser herausfallen.

Lob und Kritik von verschiedenen Seiten

In Kraft treten sollen die Neuregelungen voraussichtlich Anfang 2020. Dann sollen die Beteiligten des Gesundheitswesens aber noch weitere Zeit für Vorbereitungen bekommen. Die konkrete Umsetzung würde dann also schrittweise später folgen. SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas sagte, der Entwurf gehe im Sinne der PatientInnen in die richtige Richtung hin zu mehr Verzahnung und Koordinierung.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte die Pläne und sprach von "vielen richtigen Schritte hin zu einer zukunftsfähigen Notfallversorgung". Von der Deutschen Krankenhausgesellschaft kam scharfe Kritik mit Blick darauf, dass ambulante Notfallleistungen nur an ausgewählten Krankenhäusern erbracht werden sollen. Bei der Entscheidung, welche Kliniken das in den Regionen sind, hätten die Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen die Mehrheit.