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Spahn arbeitet an weiterem Gesetz zu Videosprechstunde, digitaler Pflege und Gesundheitsdatennetz

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will noch im Herbst ein weiteres Digitalgesetz auf den Weg bringen. Ein erstes Eckpunktepapier zu voraussichtlichen Inhalten liegt nun vor. Vor allem will Spahn die Videosprechstunde weiter etablieren.

Neuausrichtung des staatlichen Gesundheitsdatennetzes angehen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will noch im Herbst ein weiteres Digitalgesetz auf den Weg bringen. Ein erstes Eckpunktepapier zu voraussichtlichen Inhalten liegt nun vor. Vor allem will Spahn die Videosprechstunde weiter etablieren. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass PatientInnen Krankschreibungen in elektronischer Form bekommen können, auch, wenn sie nur digital ärztlichen Kontakt hatten. Es könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass auch andere Heilmittelerbringer wie TherapeutInnen Videosprechstunden regulär anbieten können, heißt es.

Spahn hatte in einem anderen Gesetz bereits "Apps auf Rezept" geschaffen: Bestimmte Gesundheits-Apps können durch ÄrztInnen verschrieben werden, die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Das Eckpunktepapier sieht vor, die Regelung auf "digitale Pflegeanwendungen" auszubauen, die Kosten solle die soziale Pflegeversicherung übernehmen.

Mit dem Gesetz will der Minister offenbar auch die Neuausrichtung des staatlichen Gesundheitsdatennetzes angehen. Die Krankenkassen sollen laut Eckpunktepapier ihren Versicherten ab 2023 eine digitale Identität für die Anmeldung zur Verfügung stellen, die nicht an eine Chipkarte gebunden ist. Bislang läuft das noch über die Gesundheitskarte. ÄrztInnen brauchen für den Zugang zum Datennetz den Konnektor. Schon länger ist ein softwarebasierter Zugang im Gespräch. Das Eckpunktepapier sieht nun die Entwicklung eines "Zukunftskonnektors" bis Januar 2023 vor.

Grundsätzlicher Lob kommt vom Koalitionspartner. "Das Eckpunktepapier geht absolut in die richtige Richtung", sagte SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut dem Handelsblatt.