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Sinkende Zahl von Lebensmittelkontrollen in mehreren EU-Ländern

Der europäische Verbraucherschutz kritisiert die sinkende Zahl von Lebensmittelkontrollen in mehreren EU-Ländern. Ein Grund dafür sei fehlendes Geld für regelmäßige Kontrollen, wie aus einem Bericht des EU-Verbraucherverbandes Beuc hervorgeht.

225.000 Kontrollen weniger in Deutschland als vor 10 Jahren

Der europäische Verbraucherschutz kritisiert die sinkende Zahl von Lebensmittelkontrollen in mehreren EU-Ländern. Ein Grund dafür sei fehlendes Geld für regelmäßige Kontrollen, wie aus einem Bericht des EU-Verbraucherverbandes Beuc hervorgeht.

Die finanziellen Mittel gingen seit Jahren zurück. "Sogar Produkte, die leicht zu Lebensmittelvergiftungen führen wie Fleisch, Eier und Milchprodukte, werden immer seltener kontrolliert", kritisierte Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens. Der Bericht untersucht die Lage in zwölf vornehmlich westeuropäischen Ländern.

In Deutschland gab es 2017 dem Bericht zufolge rund 225.000 Kontrollen weniger als noch zehn Jahre zuvor. Das entspricht einem Einbruch um mehr als 20 Prozent, obwohl die Zahl der Unternehmen in etwa konstant blieb. Nachdem beim hessischen Wursthersteller Wilke vor einigen Wochen Listerien gefunden worden waren, gerieten deutsche Lebensmittelkontrolleure in die Kritik. Ihnen wurde vorgeworfen, die Staatsanwaltschaft zu spät über Mängel informiert zu haben.

EU-Verordnung soll Situation verbessern

Eine am 14. Dezember in Kraft tretende EU-Verordnung für Lebensmittelkontrollen soll die Situation in Europa verbessern. Demnach sollen Standards für Kontrollen in allen EU-Ländern vereinheitlicht werden. Sanktionen für Verstöße und Betrugsfälle in Lebensmittelbetrieben sollten "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein, heißt es in dem Gesetz.

Der Verbraucherverband begrüßte die Verordnung, forderte aber weitere Schritte. Das Vertrauen der Verbraucher in Lebensmittel könne etwa durch standardisierte Hygiene-Label für Restaurants, Cafés und Bars verbessert werden. In Ländern wie Großbritannien, Dänemark und Norwegen hätten sich solche Maßnahmen bewährt. Die Verordnung stelle den EU-Staaten die Einführung einer solchen Regelung aber frei.